BGH „LA BIOSTHETIQUE“: Deutsche Gerichte zuständig bei zielgerichteter Online-Werbung – Auskunft zu Lieferanten kann unverhältnismäßig sein

Der BGH richtet die internationale Zuständigkeit bei markenverletzender Online-Werbung am Zielmarkt aus: Maßgeblich ist, wo die adressierten Verbraucher/Händler sitzen – nicht Serverstandort oder Sitz des Werbenden. Zudem kann Auskunft über Lieferanten/Vorbesitzer ausnahmsweise unverhältnismäßig sein, wenn die Markenverletzung nur in der Präsentation erschöpfter Ware liegt.

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Uhlandstr. 2
D-80336 München