Die IR-Marke

Internationaler Schutz für Ihre Marke

Wenn Sie Ihre Marke global schützen möchten, bietet die IR-Marke (Internationale Registrierung) die optimale Lösung. Mit einer einzigen Anmeldung können Sie den Markenschutz in mehreren Ländern gleichzeitig beantragen. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Anmeldung Ihrer IR-Marke und sorgt dafür, dass Ihr Markenschutz international rechtssicher ist. Dank unserer langjährigen Erfahrung im Markenrecht begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess, von der Anmeldung bis hin zur Überwachung.

Was ist eine IR-Marke?

Eine IR-Marke ist ein Antrag bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), um den Schutz Ihrer Marke in verschiedenen von Ihnen gewählten Ländern weltweit zu erlangen. Eine IR-Marke bündelt Anmeldungen in verschiedenen Ländern in administrativer Hinsicht. Die WIPO übernimmt dabei die Prüfung einiger formaler Anforderungen Ihrer Anmeldung und leitet Ihren Antrag dann an alle Länder zur weiteren Prüfung weiter, in denen Sie Markenschutz erreichen wollen. Die WIPO bündelt die Kommunikation zwischen Ihnen und den Ländern. Im Unterschied zur Unionsmarke wird die Eintragbarkeit abschließend nicht von WIPO geprüft, sondern von den einzelnen Länderbehörden. Bei der Unionsmarke prüft nur das EUIPO die Eintragbarkeit Ihrer Marke.

Wann ist eine IR-Marke wichtig?

Der globale Wettbewerb erfordert den Schutz Ihrer Marke in allen Ländern, in denen Ihr Unternehmen aktiv ist oder in naher Zukunft tätig werden will. Wenn daher nicht nur die Europäische Union relevant ist, kann über eine IR-Marke gezielt in den relevanten Ländern Schutz beansprucht werden. Weitere Länder können jederzeit ergänzt werden. Auch ein Verzicht auf einzelne Länder ist jederzeit möglich, wenn Märkte wegbrechen und nicht mehr relevant sind.

Schritte zur Anmeldung einer IR-Marke

  1. Markenrecherche: Wir prüfen, ob Ihre Marke oder ein ähnliches Zeichen in den gewünschten Ländern bereits registriert ist, um Konflikte zu vermeiden.
  2. Basismarke festlegen: Die IR-Marke setzt eine sogenannte Basismarke voraus. Das kann eine nationale Marke oder auch eine Unionsmarke sein. Wir helfen Ihnen bei der Auswahl. 
  3. Anmeldung bei der WIPO: Wir übernehmen die Einreichung Ihrer IR-Marke bei der WIPO und informieren Sie über Besonderheiten bei der Anmeldung für verschiedene Länder. Wir überwachen die einzuhaltenden Fristen und beraten Sie zu allen amtlichen Mitteilungen.
  4. Überwachung der Marke: Nach der Eintragung überwachen wir Ihre Marke, um potenzielle Konflikte in den gewählten Ländern frühzeitig zu erkennen. Die WIPO informiert Inhaber von IR-Marken nicht über ähnliche jüngere Markenanmeldungen. Ohne professionelles Markenüberwachung bleibt es dem Zufall überlassen, ob Sie Kenntnis über jüngere Markenanmeldungen erhalten, die Sie ggf. stören.

Welche Länder deckt die IR-Marke ab?

Mit einer IR-Marke können Sie den Schutz Ihrer Marke in aktuell 131 Ländern beantragen, darunter die EU, die USA, China und Japan. Die Anmeldung erfolgt zentral über die WIPO, und Sie können bei Bedarf jederzeit weitere Länder hinzufügen. Die IR-Marke bietet somit maximale Flexibilität und Effizienz beim internationalen Markenschutz.

Fallbeispiele: Erfolgreiche Anmeldung einer IR-Marke

  • Technologieunternehmen: Ein deutsches Start-up konnte seine Marke durch eine IR-Marke erfolgreich in den USA und China schützen, was den internationalen Markteintritt erleichterte.
  • Modeunternehmen: Ein Fashion-Label sicherte sich den internationalen Schutz in der EU, den USA und Japan und konnte so problemlos weltweit expandieren.
  • Hersteller von Konsumgütern: Durch die Anmeldung einer IR-Marke konnte ein mittelständisches Unternehmen seine Produktmarke auf mehreren Kontinenten schützen.

Kosten der Anmeldung einer IR-Marke

Die Kosten einer IR-Marke hängen insbesondere von den zu schützenden Waren und Dienstleistungen und der Anzahl der Länder ab, in denen Sie Ihre Marke schützen möchten. Manche Länder erheben zusätzliche Gebühren für farbige Logos. Neben den Grundgebühren der WIPO fallen nationale Gebühren für die einzelnen Länder an. Unsere Kanzlei erstellt Ihnen ein transparentes und individuelles Kostenangebot, das auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin

Unsere erfahrenen Anwältinnen sind spezialisiert auf internationales Markenrecht und stehen Ihnen bei der Anmeldung Ihrer IR-Marke zur Seite. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin, um Ihre Marke global und rechtssicher zu schützen.

FAQs

Eine nationale Marke schützt Ihre Marke in einem einzelnen Land z.B. Deutschland. Eine IR-Marke bündelt Marken in verschiedenen Ländern, wobei dieses Bündel jederzeit um verschiedene Länder erweitert werden kann.

Die formale Prüfung durch die WIPO dauert regelmäßig nur wenige Monate. Bis der endgültige Schutz Ihrer Marke in allen gewünschten Ländern bestätigt wird, vergehen häufig 12 Monate oder mehr. Die Dauer der Eintragungsprüfung ist in verschiedenen Ländern sehr unterschiedlich. Während die Prüfung in der EU regelmäßig nur wenige Wochen dauert, dauert eine Eintragung in Norwegen oder Schweiz regelmäßig jedenfalls 12 Monate.

Ja, Sie können den Schutzbereich Ihrer IR-Marke nachträglich um einzelne Länder erweitern.

Die Kosten setzen sich aus den Grundgebühren der WIPO und den nationalen Gebühren der gewählten Länder zusammen. Hinzu kommen Kosten für die anwaltliche Beratung.

Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.

Eine IR-Marke kann immer nicht die erste Marke sein, die Sie anmelden. Die IR-Marke benötigt eine sogenannte Basismarke, die Sie zuerst anmelden müssen.

Unser Leistungsspektrum

  • Rechtliche Beratung in Bezug auf Abmahnungen, sowohl auf Seiten des Abmahnenden, als auch auf Seiten des Abgemahnten
  • Durchsetzung Ihrer Marke in streitigen Verfahren
  • Verteidigung Ihrer Markenrechte
  • Durchführung von Markenverletzungsverfahren
  • Vertretung vor allen ordentlichen Gerichten
  • Individuelle Beratung zu Ihrer Markenstrategie
  • Prüfung der Eintragungsfähigkeit Ihrer gewünschten Marke
  • Entwurf eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
  • Vorbereitung und Anmeldung Ihrer Marke
  • Markenüberwachung
  • Betreuung und Verwaltung Ihrer Marke
  • Fristenüberwachung

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Uhlandstr. 2
D-80336 München