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Urheberrecht2

Wir schützen Ihr Werk!

Sie haben durch Ihre persönliche geistige Schöpfung ein urheberrechtsschutzfähiges Werk geschaffen, d.h. Ihr Werk hebt sich durch Eigenart und Individualität aus der Masse hervor. Diese Eigenschaften schützen wir vor unerlaubten Kopien und unrechtmäßigen Verwertungen. Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, aber die Urheberin/der Urheber kann Dritten Nutzungs- und Verwertungsrechte einräumen sowie festlegen, ob diese Rechte auch weiter übertragen werden können.

Lichtbildwerke, Sprachwerke, Filmwerke, Computerprogramme, Musikwerke, Werke der bildenden und angewandten Kunst – das alles sind urheberrechtsfähige Werke. Den Schutz und die Verwertung dieser Werke regelt das Urheberrechtsgesetz (UrhG).

Hierbei sind die komplexen Regelungen und die sich immer im Fluss befindliche Rechtsprechung zu beachten, damit Sie Ihr Werk hinreichend bewahren und in Ihrem Sinne verwerten. Auch wenn das Urheberrecht nicht zu den gewerblichen Schutzrechten zählt, besteht jedoch ein enger Zusammenhang zu diesen.

Bis zu 70 Jahre nach seinem Tod gewährt das Urheberrecht dem Urheber ein exklusives Recht an der Veröffentlichung, Vervielfältigung und Bearbeitung des Werks. 

Anders als bei einer Marke, einem Design oder einem Patent/Gebrauchsmuster, entsteht das Urheberrecht bereits mit der Schaffung bzw. Veröffentlichung des Werkes. Das nichteingetragene Design entsteht auch mit Schaffung, oder nicht? Ein amtliches Prüfungsverfahren gibt es nicht, eine Anmeldung oder Hinterlegung bei einem Amt oder einer Behörde ist insofern nicht erforderlich. Allerdings empfehlen wir eine Veröffentlichung Ihres Werkes vorzunehmen (z.B. in Fachzeitschriften, Urheberrolle beim Deutschen Patent- und Markenamt, vor Zeugen oder ggf. Hinterlegung beim Notar), um im Falle des Falles nachweisen zu können, zu welchem Zeitpunkt das Urheberrecht entstanden ist.

Die Schnelllebigkeit unseres digitalen Zeitalters macht es umso notwendiger, sein Werk vor unerlaubten Nutzungen zu schützen. Hierbei unterstützten wir Sie mit vollem Einsatz!

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Karin Simon
Rechtsanwältin

Fachanwältin für
gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin

Fachanwältin für
gewerblichen Rechtsschutz

Uhlandstr. 2
D-80336 München

Tel. +49 89 90 42 27 51-0
Fax +49 89 90 42 27 51-9