Wettbewerbsrecht2
Wir schützen Sie gegen unlauteren Wettbewerb!
Es gilt der Grundsatz der Wettbewerbsfreiheit. Frei nach dem Motto: Konkurrenz belebt das Geschäft! Wettbewerb ist also grundsätzlich etwas Gutes.
Rivalry for the same thing. Mehrere verfolgen das gleiche Ziel – in Ihrem Fall: an Ihren Geschäftserfolg anzuknüpfen.
Allerdings findet die Wettbewerbsfreiheit dort ihre Grenzen, wo sie von anderen Marktteilnehmern missbraucht wird.
Der wirtschaftliche Wettbewerb wird in Deutschland durch das Recht gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) einerseits und durch das Kartellrecht (GWB) andererseits reguliert. Dadurch werden die Allgemeinheit und die Marktteilnehmer vor unlauteren Verhaltensweisen geschützt.
Die Einhaltung der kartellrechtlichen Vorgaben wird von Staats wegen überwacht, während die Durchsetzung des Rechts gegen unlauteren Wettbewerb in Deutschland den Wettbewerbern selbst obliegt. Genau hier sind wir für Sie da und unterstützen Sie bei der Abwehr unlauterer und damit wettbewerbsverfälschender Wettbewerbshandlungen wie z.B. irrführende Werbung oder Herabsetzung.
Ganz aktuell – und dies erst zwei Jahre nach der letzten UWG-Reform – treten am 28. Mai 2022 die am 11. Juni 2021 beschlossenen Änderungen des UWG in Kraft, die erhebliche praxisrelevante Änderungen enthalten. Insbesondere wurden Anpassungen vorgenommen, die aufgrund aktueller Rechtsprechung notwendig waren, u.a. wegen des sog. „Influencer Marketing“, der Irreführungsvorschriften und neuer sog. „Schwarzer Klauseln“ (Black List). Außerdem wurde zusätzlich ein noch nie dagewesener eigener Schadensersatzanspruch für Verbraucher aufgenommen.
Vor allem die Kennzeichnungspflichten bei der „Influencer Werbung“ haben es in sich und beschäftigen die Gerichte seit geraumer Zeit. Und werden es noch weiter tun. Sogar der BGH hat sich hierzu bereits in mehreren Entscheidungen geäußert. Der Gesetzgeber musste daher handeln und hat mit §5a Abs. 4 UWG n.F. eine neue Kennzeichnungspflicht für Werbung geschaffen.
Insgesamt wird die Rechtslage im Wettbewerbsrecht für alle Unternehmen immer unübersichtlicher. Aber keine Sorge! Wir behalten den Überblick und navigieren Sie sicher durch das Dickicht der wettbewerbsrechtlichen Regelungen.
Wir haben das Handwerkszeug, um Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadenersatzansprüche gegen rechtsverletzende Wettbewerber geltend zu machen und damit Ihren Erfolg nachhaltig zu bewahren. Sie können sich auf uns verlassen.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.