Domainrecht2
Domains sind ein wesentlicher Bestandteil Ihrer Online-Präsenz. Eine gute Domain trägt dazu bei, dass eine Marke im Gedächtnis der Kunden bleibt und bietet selbst einen rechtlichen Schutz.
Es gibt keine spezifischen gesetzlichen Vorschriften für Domains. Stattdessen umfasst das Domainrecht verschiedene Rechtsgebiete, die Regelungen im Zusammenhang mit Domains enthalten. Hierzu gehören das Namensrecht, das Markenrecht und das Recht gegen unlautereren Wettbewerb. Geht es um Inhalte auf Domains sind weitere Gesetze relevant z.B. Datenschutzrecht, Urheberrecht, AGB-Recht, Verbraucherschutz.
Domains sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Außenauftritts Ihres Unternehmens. Ihre Kunden erwarten, dass Sie Ihr Unternehmen bzw. Ihre Produkte unter einer gleichlautenden Domain finden und sich informieren können. Sie sind daher untrennbar mit Ihren Marken verbunden.
Die Registrierung von Domains ergänzt den Schutz Ihres Unternehmenskennzeichens bzw. Ihrer Marken. Ein gut durchdachtes Domainportfolio schützt Sie vor Annäherungen Dritter und erspart Ihnen damit Zeit und Geld.
Wir berücksichtigen Domains in unserer Beratung und unterstützen Sie bei dem Aufbau eines sinnvollen Domainportfolios, so dass Sie sich gegen missbräuchliche Domainanmeldungen möglichst gut verteidigen können. Vor der Registrierung und Benutzung von Domains recherchieren wir für Sie, insbesondere nach entgegenstehenden älteren Rechten, um ein Kollisionsrisiko zu minimieren.
Sofern es doch zu einer Verletzung Ihrer Schutzrechte durch eine Domainregistrierung kommt, kümmern wir uns um die Durchsetzung Ihrer Rechte in Verhandlungen oder in Streitschlichtungsverfahren.