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Wir schützen Ihren Domainnamen!

Domainrecht

Es gibt keine spezifischen gesetzlichen Vorschriften für Domains. Stattdessen umfasst das Domainrecht verschiedene Rechtsgebiete, die Regelungen im Zusammenhang mit Domains enthalten. Hierzu gehören das Namensrecht, das Markenrecht und das Recht gegen den unlautereren Wettbewerb.
Geht es um Inhalte auf Domains sind weitere Gesetze relevant z.B. Datenschutzrecht, Urheberrecht, AGB-Recht, Verbraucherschutz.

Domains schützen lassen

Domains sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Außenauftritts Ihres Unternehmens. Ihre Kunden erwarten, dass Sie Ihr Unternehmen bzw. Ihre Produkte unter einer gleichlautenden Domain finden und sich informieren können. Sie sind daher untrennbar mit Ihren Marken verbunden.

Domainregistrierung

Die Registrierung von Domains ergänzt den Schutz Ihres Unternehmenskennzeichens bzw. Ihrer Marken. Ein gut durchdachtes Domainportfolio schützt Sie vor Annäherungen Dritter und erspart Ihnen damit Zeit und Geld.

Wir berücksichtigen Domains in unserer Beratung und unterstützen Sie bei dem Aufbau eines sinnvollen Domainportfolios, so dass Sie sich gegen missbräuchliche Domainanmeldungen möglichst gut verteidigen können. Vor der Registrierung und Benutzung von Domains recherchieren wir für Sie, insbesondere nach entgegenstehenden älteren Rechten, um ein Kollisionsrisiko zu minimieren.

Verletzung Ihrer Schutzrechte durch eine Domainregistrierung

Sollte es zu einer Verletzung Ihrer Schutzrechte durch eine Domainregistrierung kommen, kümmern wir uns um die Durchsetzung Ihrer Rechte in Verhandlungen oder Streitschlichtungsverfahren.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten?

Sollten Sie als Inhaber einer Domain eine Abmahnung erhalten haben, achten Sie zunächst auf die Frist, die Ihnen darin gesetzt wurde. Wir beraten Sie gerne über das weitere Vorgehen.

Unser Leistungsspektrum

  • Individuelle Beratung zu Ihrer Domainstrategie
  • Unterstützung bei der Auswahl und Registrierung der Domain um Kollisionsrisiko mit älteren Rechten (v.a. Marken) zu vermeiden
  • Verfassen von Abmahnungen bei missbräuchlicher Domainanmeldung
  • Unterstützung, sollten Sie eine Abmahnung wegen Ihrer Domain erhalten haben

FAQs

Das ist die „Adresse Ihrer Homepage“ in der Welt des Internets. So kann Ihre Homepage im Internet gefunden werden. Die Domain ist einfacher lesbar als die dahinterstehende IP (Internet Protocol) Adresse.
Die DENIC verwaltet die Vergabe aller Domains mit der Länderkennung .de für Deutschland („Top-Level Domain“). So wird sichergestellt, dass es die Domain nur einmal gibt.

Zum Beispiel: „denic.de“
Der erste Teil ist der Domain Name. Das ist der Teil den Sie frei formulieren können und der (wenn verfügbar) dem Namen des Unternehmens oder der Marke entsprechen kann.
Der Teil nach dem Punkt, z.B. .de für Deutschland, bezeichnet man als „Top-Level-Domain“. Für die Vergabe aller Domains mit der Länderkennung .de ist die DENIC zuständig.

Die Domain ist die „Adresse Ihrer Homepage“ in der Welt des Internets. Diese Domain gibt es im Internet nur einmal, um sicherzustellen, dass man Ihre Homepage findet.
Ihre Homepage beinhaltet Ihr Angebot an Waren und/oder Dienstleistungen und erläutert dem Internetuser, was Sie anbieten.

Über eine Domain können Sie Ihr Unternehmen vorstellen und Ihre Produkte und Dienstleistungen bewerben und anbieten. Die Domain ist die „Adresse Ihrer Homepage“ und stellt damit sicher, dass Ihre Homepage im Internet gefunden werden kann. Eine gute Domain trägt dazu bei, dass Sie im Internet leicht und damit häufig gefunden werden.

Jeder hat das Recht eine Domain anzumelden. Der Inhaber kann eine Einzelperson, ein Unternehmen, eine Organisation, etc. sein. Sobald Sie Inhaber der Domain sind, ist es für andere nicht mehr möglich den identischen Domain-Namen zu registrieren. Domain-Namen sind einzigartig. Das schließt jedoch nicht die Top Level Domain ein. Wenn Sie „xxxx.de“ registriert haben, können Sie oder auch jeder Dritte dennoch z.B. XXX.com registrieren.

Ja, allerdings dürfen eine Domain und ihre Inhalte nicht gegen Marken- Kennzeichnungs- oder Namensrechte Dritter und/oder gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Es ist dann damit zu rechnen, dass der Dritte gegen Sie gerichtlich oder außergerichtliche Schritte einleitet. So kann man z.B. nicht „meineCocaCola.de“ anmelden, ohne mit rechtlichen Schritten der Coca-Cola Company rechnen zu müssen.

Sollten Sie eine Domain angemeldet haben, die gegen Marken- Kennzeichnungs- oder Namensrechte Dritter und/oder gegen das Wettbewerbsrecht verstößt, ist mit einer Abmahnung des Dritten und ggf. gerichtlichen Schritten zu rechnen.

Abmahnen wird grundsätzlich derjenige dessen Marken- Kennzeichnungs- oder Namensrechte durch eine Domain und deren Benutzung verletzt wurden.

Der Inhaber einer Domain hat die Rechte an der Domain. Der Inhaber kann eine Einzelperson, ein Unternehmen, eine Organisation, etc. sein. Der Inhaber hat neben den Rechten auch bestimmte Pflichten wie die Zahlung der Jahresgebühr.

Eine Domain bzw. die Registrierung einer Domain gibt zunächst keine Rechte, die gegen Dritte durchgesetzt werden können. Mit der Benutzung der Domain können jedoch Rechte zugunsten des Inhabers der Domain entstehen.

Wir beraten Sie zu sämtlichen rechtlichen Fragen rund um Domains.

Karin Simon
Rechtsanwältin

Fachanwältin für
gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin

Fachanwältin für
gewerblichen Rechtsschutz

Uhlandstr. 2
D-80336 München

Tel. +49 89 90 42 27 51-0
Fax +49 89 90 42 27 51-9