Widerspruch gegen eine Marke

Ihre Marke schützen, bevor eine ähnliche Marke groß wird

Wird eine Marke eingetragen, die Ihrer älteren Marke zum Verwechseln ähnlich ist, können Sie Widerspruch einlegen. Das Widerspruchsverfahren ist schneller und günstiger als ein Gerichtsverfahren. Es ist aber an kurze Fristen gebunden. Wir legen Widerspruch für Sie ein und verteidigen Ihre Marke, wenn jemand gegen sie Widerspruch erhebt.

Was ist ein Markenwiderspruch?

Der Widerspruch ist ein Verfahren vor dem Markenamt. Der Inhaber einer älteren Marke macht geltend, dass eine jüngere Marke mit seiner Marke verwechselt werden kann. Hat der Widerspruch Erfolg, wird die jüngere Marke ganz oder für einzelne Waren und Dienstleistungen gelöscht beziehungsweise nicht eingetragen.

Fristen und Gebühren

AmtFristAmtsgebühr
DPMA (deutsche Marke)3 Monate ab Veröffentlichung der Eintragung250 € für ein Widerspruchszeichen, je 50 € für jedes weitere
EUIPO (Unionsmarke)3 Monate ab Veröffentlichung der Anmeldung320 €

Die Fristen lassen sich nicht verlängern. Wer sie versäumt, kann eine jüngere Marke mit einem Nichtigkeitsverfahren oder aufwändigeren Gerichtsverfahren angreifen.

Widerspruch fristgerecht einlegen

Damit Sie kollidierende Anmeldungen überhaupt bemerken, empfehlen wir eine laufende Markenüberwachung. Die Ämter informieren Sie nicht über jüngere identische oder ähnliche Marken. Erkennen wir eine Kollision, prüfen wir die Erfolgsaussichten und legen den Widerspruch mit Begründung ein.

Einen Widerspruch gegen Ihre Marke abwehren

Ist gegen Ihre Marke Widerspruch eingelegt worden, prüfen wir die Verteidigungsmöglichkeiten:

  • Besteht überhaupt Verwechslungsgefahr?
  • Wird die Widerspruchsmarke rechtserhaltend benutzt? Ist sie länger als fünf Jahre eingetragen, können wir den Nachweis der Benutzung verlangen.
  • Hilft eine Einschränkung Ihres Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses?

Einigung statt Streit

Viele Widerspruchsverfahren enden mit einer Abgrenzungsvereinbarung. Beide Seiten legen fest, wie sie ihre Marken nutzen. Dafür gibt es eine „Cooling-off“-Phase, in der die Parteien verhandeln können.

Kosten eines Widerspruchsverfahrens

Neben der Amtsgebühr fallen Anwaltskosten an. Im Widerspruchsverfahren trägt grundsätzlich jede Seite ihre eigenen Kosten, beim EUIPO kann die unterliegende Partei zur Erstattung fixer Beträge verpflichtet werden. Wir nennen Ihnen die zu erwartenden Kosten vorab.

Mehr zum Thema: Markenrecht | Unionsmarke | Markenrecherche | Kosten einer Markenanmeldung

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin

Die Widerspruchsfrist läuft? Sprechen Sie uns frühzeitig an, damit genügend Zeit für Prüfung und Begründung bleibt.

FAQs

Je nach Amt und Verfahrensgang meist mehrere Monate bis über ein Jahr.

Ja, über ein Nichtigkeitsverfahren beim Amt oder eine Klage. Das ist aufwändiger und teurer.

Beim DPMA nicht zwingend. Die Erfolgsaussichten hängen aber stark von der rechtlichen Begründung ab.

Die jüngere Marke wird ganz oder teilweise gelöscht beziehungsweise nicht eingetragen.

Unser Leistungsspektrum

  • Rechtliche Beratung in Bezug auf Abmahnungen, sowohl auf Seiten des Abmahnenden, als auch auf Seiten des Abgemahnten
  • Durchsetzung Ihrer Marke in streitigen Verfahren
  • Verteidigung Ihrer Markenrechte
  • Durchführung von Markenverletzungsverfahren
  • Vertretung vor allen ordentlichen Gerichten
  • Individuelle Beratung zu Ihrer Markenstrategie
  • Prüfung der Eintragungsfähigkeit Ihrer gewünschten Marke
  • Entwurf eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
  • Vorbereitung und Anmeldung Ihrer Marke
  • Markenüberwachung
  • Betreuung und Verwaltung Ihrer Marke
  • Fristenüberwachung

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Uhlandstr. 2
D-80336 München