„Bayern Bazi“ fehlt die Unterscheidungskraft

Das BPatG bestätigt die Zurückweisung der Wortmarke „Bayern Bazi“. Die Kombination aus geografischer Herkunftsangabe („Bayern“) und Dialektwort („Bazi“) werde als rein beschreibender Sachhinweis „besonders bayerisch/aus Bayern“ verstanden und nicht als betrieblicher Herkunftshinweis. Voreintragungen halfen mangels eigenständiger Prägung nicht.

Bildmarke in der Modeindustrie

Marken, auf denen wilde und exotische Tiere abgebildet sind, haben in der Modebranche eine geringe Kennzeichnungskraft.

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

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