MARKENRECHT2

Ewiger Schutz für Ihre Marke!

Unterscheidungskraft

Die Marke unterscheidet Ihre Produkte und Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen. Sie ist, ebenso wie Ihr Firmenname, entscheidend für den dauerhaften Erfolg Ihres Unternehmens.

Das Markenrecht ermöglicht Ihnen den Schutz eines Zeichens für bestimmte Waren und Dienstleistungen. Das Zeichen können Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, aber auch Farben, Hologramme, Multimediazeichen und Klänge sein.

Ewiger Schutz für Ihre Marke

Mit der Marke können Sie einen ewigen Schutz erreichen, da Sie ihn durch Zahlung von Gebühren unbegrenzt verlängern können.

Sie können eine Marke selbst beim Deutschen Patent- und Markenamt anmelden. In Deutschland brauchen Sie nur dann einen Anwalt als Inlandsvertreter, wenn Sie nicht in Deutschland wohnen bzw. Ihren Geschäftssitz/Ihre Niederlassung nicht in Deutschland haben und das Amt Klärungsbedarf hat oder Widerspruch erhoben wird.

Waren und Dienstleistungen

Wir empfehlen Ihnen, dass Sie die Waren und Dienstleistungen, die Sie bei der Anmeldungangeben müssen, mit uns besprechen. Die gewählten Begriffe definieren den Schutzbereich Ihrer Marke und geben damit vor, ob Sie mit Ihrer Marke dauerhaft gegen Annäherungen Dritter vorgehen können. Sobald Sie Ihre Marke angemeldet haben, können Sie keine Änderungen mehr vornehmen. Es lohnt sich also, den gewünschten Schutzumfang vorab genau abzuwägen und die Besonderheiten des Markenrechts zu berücksichtigen.

Eintragungsfähigkeit

Gerne erhalten Sie von uns eine Einschätzung, ob Ihr Zeichen überhaupt als Marke eingetragen werden kann. Zeichen, die beispielsweise nicht klar bestimmbar sind oder die die betreffenden Waren und Dienstleistungen unmittelbar beschreiben, können nicht als Marke eingetragen werden.

Recherche

Wir empfehlen Ihnen, eine Recherche nach älteren Rechten Dritter durchzuführen, bevor Sie Ihre Marke benutzen oder anmelden. Riskieren Sie nicht, ältere Rechte Dritter zu verletzen, da dies dazu führen kann, dass Sie Ihren Firmennamen ändern, Produkte vernichten, Auskunft über Ihre Kunden geben und Schadensersatz zahlen müssen.

Anmeldung

Nach der entscheidenden Beratung zur Formulierung der Waren und Dienstleistungen und zur Eintragbarkeit des Zeichens sowie einer Recherche, übernehmen wir gerne auch die Anmeldung für Sie. So müssen Sie sich nicht um die Einzahlung der amtlichen Gebühren, die weitere Korrespondenz mit dem Deutschen Patent- und Markenamt sowie die Einhaltung von möglichen Fristen kümmern. Wir unterstützen Sie gerne bei diesen Aufgaben.

Eintragung

Sobald Ihre Marke eingetragen ist, haben Sie ein alleiniges Nutzungsrecht, welches Sie auch lizenzieren oder verkaufen können. Da das Deutsche Patent- und Markenamt nicht prüft, ob nach der Eintragung Ihres Zeichens andere Marken angemeldet werden, die Ihre Marke gegebenenfalls verletzen, empfehlen wir Ihnen eine qualifizierte Überwachung Ihrer Marke. Nur so können Sie zuverlässig von jüngeren Marken erfahren, die Sie eventuell als störend empfinden, um dann gegen diese vorzugehen.

Internationaler Schutz

Ist für Sie jetzt oder in den nächsten Jahren möglicherweise ein Markenschutz außerhalb von Deutschland von Interesse? Auch hier beraten wir Sie gerne und besprechen die Möglichkeiten einer Unionsmarke, einer internationalen Registrierung oder nationale Marken in verschiedenen Ländern.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Unser Leistungsspektrum

  • Individuelle Beratung zu Ihrer Markenstrategie
  • Prüfung der Eintragungsfähigkeit Ihrer gewünschten Marke
  • Entwurf eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
  • Vorbereitung und Anmeldung Ihrer Marke
  • Markenüberwachung
  • Betreuung und Verwaltung Ihrer Marke
  • Fristenüberwachung

FAQs

Eine Marke ist ein rechtlich geschütztes Zeichen, das im kommerziellen Umfeld eingesetzt wird, um Produkte oder Dienstleistungen zu kennzeichnen und von anderen Produkten oder Dienstleistungen abzugrenzen und zu unterscheiden.

Die Marke stellt Ihre individuelle Visitenkarte für die von Ihnen entwickelten Produkte und Dienstleistungen dar, in die Sie eine erhebliche Menge an Energie, Know-How, Zeit und finanzielle Mittel investiert haben.

Die Marke stellt Ihr individuelles und geschäftliches Markenzeichen dar. Sie dient der Wiedererkennung und Unterscheidung von Ihrer Konkurrenz. Aufgrund Ihrer umfangreichen Investitionen an Energie, Know-How, Zeit und Geld in Ihre Produkte und Dienstleistungen wird die Marke zu einem wertvollen Vermögenswert für Sie. Sie hilft Ihnen dabei, sich von anderen abzuheben, Ihren Wiedererkennungswert zu steigern und sich effektiv vor Trittbrettfahrern und Nachahmern zu schützen. Zusätzlich können Sie nach der Eintragung Ihrer Marke das ®-Symbol nutzen.

Es ist ratsam, die Marke in allen Ländern, in denen Sie aktiv sind oder zukünftig aktiv werden möchten, schützen zu lassen. Der Schutz einer Marke erstreckt sich nur auf das Land, in dem sie eingetragen wurde.

Wenn Sie beispielsweise Ihre Marke in Deutschland registriert haben, können Sie nur gegen Verletzungen vorgehen, die in Deutschland stattfinden. Wenn ein französisches Unternehmen unter derselben Marke dieselben Produkte in Frankreich anbietet, haben Sie mit Ihrer deutschen Marke kaum Handlungsmöglichkeiten. In diesem Fall müssten Sie einen Markenschutz in Frankreich oder der Europäischen Union beantragen. Wenn das Unternehmen jedoch seine Produkte auch in Deutschland verkauft, können Sie zumindest gegen den Verkauf in Deutschland mit Ihrer Marke vorgehen.

Die Kosten für die Anmeldung einer Marke setzen sich aus den amtlichen Gebühren und den Rechtsanwaltskosten zusammen, wobei die genaue Höhe vom Schutzumfang und dem Land, in dem der Schutz beantragt wird, abhängt.

Der Schutzumfang wird durch die sogenannten Nizza-Klassen bestimmt. Diese Klassen stellen eine internationale Klassifizierung aller möglichen Produkte und Dienstleistungen dar und umfassen insgesamt 45 verschiedene Klassen (z. B. Klasse 25 für Bekleidung, Klasse 35 für Einzelhandelsdienstleistungen). Der Begriff „Nizza-Klassen“ geht auf eine Konferenz zur Entwicklung eines internationalen Klassifikationssystems zurück, die im Jahr 1957 in Nizza stattfand.

Die amtlichen Gebühren für eine Markenanmeldung in Deutschland betragen 290,00 EUR für bis zu 3 Nizza-Klassen, wobei für jede zusätzliche Klasse 100,00 EUR hinzukommen. Bei einer europäischen Markenanmeldung belaufen sich die amtlichen Gebühren auf 850,00 EUR für die erste Nizza-Klasse, 50,00 EUR für die zweite Klasse und 150,00 EUR für jede weitere Klasse. Die konkreten Rechtsanwaltskosten und die Höhe der amtlichen Gebühren im Rahmen eines internationalen Markenschutzes können wir Ihnen gerne in einem unverbindlichen Angebot mitteilen.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, verschiedene Elemente als Marke zu schützen, wie beispielsweise Wörter, Personennamen, Slogans, Abbildungen, Zahlen- und Buchstabenkombinationen, dreidimensionale Gestaltungen und auch Farben. Voraussetzung ist, dass sie dazu geeignet sind, die eigenen Produkte oder Dienstleistungen von denen der Konkurrenz zu unterscheiden.

Die Frage, ob eine solche „Unterscheidungskraft“ gegeben ist, hängt vom Gesamteindruck ab, den die Marke vermittelt. In einigen Fällen kann diese Kraft nicht gegeben sein, insbesondere dann, wenn die Marke eine Beschreibung der geschützten Produkte oder Dienstleistungen darstellt. Ein schönes Beispiel hierfür ist immer, dass die Marke „Apfel“ zwar Schutz für Smartphones und Laptops genießen könnte, jedoch nicht für einen Obststand.

Normalerweise besteht kein Markenschutz für Abkürzungen, rein sachliche Angaben und Staatswappen. Außerdem ist der Markenschutz ausgeschlossen, wenn das Zeichen beschreibend für die betreffenden Produkte oder Dienstleistungen ist, eine Täuschung beinhaltet oder gegen die öffentliche Ordnung verstößt.

Die geläufigsten Formen von Marken bestehen aus zweidimensionalen Abbildungen, nämlich Wortmarken, Bildmarken und Kombinationen aus beiden (Wort-Bildmarken).

Wortmarken schützen Wörter, Slogans sowie Buchstaben- und Zahlenkombinationen, unabhängig von ihrer späteren graphischen Darstellung bei der Verwendung der Marke.

Bildmarken schützen ausschließlich bildliche oder grafische Elemente, ohne jegliche Wortbestandteile.

Wort-Bildmarken schützen Darstellungen oder Logos, die sowohl bildliche bzw. grafische Elemente als auch Wortelemente enthalten.

Darüber hinaus können auch nicht-zweidimensionale Darstellungsformen geschützt werden, wie zum Beispiel 3D-Marken und Hörmarken. Die Wahl der Markenform hängt hauptsächlich von Ihrem Schutzbedarf und der beabsichtigten Nutzung Ihrer Marke in der Zukunft ab.

Ab Eintragung einer Marke genießt eine Marke zehn Jahre lang Schutz, der beliebig oft um weitere 10 Jahre verlängert werden kann. So können Sie Ihren Markenschutz unendlich lange ausweiten.

Ja, ein weltweiter Schutz Ihrer Marke ist über eine internationale Registrierung bzw. nationale Anmeldungen vor Ort möglich. Falls Sie Ihre Marke nicht nur in Deutschland und/oder der EU, sondern auch in anderen Ländern wie den USA, der Schweiz, Indien oder China schützen möchten, besteht die Möglichkeit, Ihre Marke kostengünstig über die World Intellectual Property Organization (WIPO) direkt in den jeweiligen Ländern anzumelden. Über das sogenannte Madrider Markensystem sind derzeit 100 Länder in einem Verbund zusammengeschlossen, in denen eine Anmeldung über die WIPO möglich ist.

Karin Simon
Rechtsanwältin

Fachanwältin für
gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin

Fachanwältin für
gewerblichen Rechtsschutz

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