MARKENRECHT2
Ewiger Schutz für Ihre Marke!
Die Marke unterscheidet Ihre Produkte und Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen. Sie ist, ebenso wie Ihr Firmenname, entscheidend für den dauerhaften Erfolg Ihres Unternehmens.
Das Markenrecht ermöglicht Ihnen den Schutz eines Zeichens für bestimmte Waren und Dienstleistungen. Das Zeichen können Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, aber auch Farben, Hologramme, Multimediazeichen und Klänge sein.
Mit der Marke können Sie einen ewigen Schutz erreichen, da Sie den Schutz durch Zahlung von Gebühren unbegrenzt verlängern können.
Sie können eine Marke selbst beim Deutschen Patent- und Markenamt anmelden. In Deutschland brauchen Sie nur dann einen Anwalt als Inlandsvertreter, wenn Sie nicht in Deutschland wohnen bzw. Ihren Geschäftssitz/Ihre Niederlassung nicht in Deutschland haben und das Amt Klärungsbedarf hat oder Widerspruch erhoben wird.
Wir empfehlen Ihnen, dass Sie die Waren und Dienstleistungen, die Sie bei der Anmeldung angeben müssen, mit uns besprechen. Die gewählten Begriffe definieren den Schutzbereich Ihrer Marke und geben damit vor, ob Sie mit Ihrer Marke dauerhaft gegen Annäherungen Dritter vorgehen können. Sobald Sie Ihre Marke angemeldet haben, können Sie keine Änderungen mehr vornehmen. Es lohnt sich also, den gewünschten Schutz vorab genau abzuwägen und die Besonderheiten des Markenrechts zu berücksichtigen.
Gerne erhalten Sie von uns eine Einschätzung, ob Ihr Zeichen überhaupt als Marke eingetragen werden kann. Zeichen, die beispielsweise nicht klar bestimmbar sind oder die die betreffenden Waren und Dienstleistungen unmittelbar beschreiben, können nicht als Marke eingetragen werden.
Wir empfehlen Ihnen, eine Recherche nach älteren Rechten Dritter durchzuführen, bevor Sie Ihre Marke benutzen oder anmelden. Riskieren Sie nicht, ältere Rechte Dritter zu verletzen, da dies dazu führen kann, dass Sie Ihren Firmennamen ändern, Produkte vernichten, Auskunft über Ihre Kunden geben und Schadensersatz zahlen müssen.
Nach der entscheidenden Beratung zur Formulierung der Waren und Dienstleistungen und zur Eintragbarkeit des Zeichens sowie einer Recherche, übernehmen wir gerne auch die Anmeldung für Sie. So müssen Sie sich nicht um die Einzahlung der amtlichen Gebühren, die weitere Korrespondenz mit dem Deutschen Patent- und Markenamt sowie die Einhaltung von möglichen Fristen kümmern. Wir unterstützen Sie gerne bei diesen Aufgaben.
Sobald Ihre Marke eingetragen ist, haben Sie ein alleiniges Nutzungsrecht, welches Sie auch lizenzieren oder verkaufen können. Da das Deutsche Patent- und Markenamt nicht prüft, ob nach der Eintragung Ihres Zeichens andere Marken angemeldet werden, die Ihre Marke gegebenenfalls verletzen, empfehlen wir Ihnen eine qualifizierte Überwachung Ihrer Marke. Nur so können Sie zuverlässig von jüngeren Marken erfahren, die Sie eventuell als störend empfinden, um dann gegen diese vorzugehen.
Ist für Sie jetzt oder in den nächsten Jahren möglicherweise ein Markenschutz außerhalb von Deutschland von Interesse? Auch hier beraten wir Sie gerne und besprechen die Möglichkeiten eines Schutzes über eine Unionsmarke, eine internationale Marke oder über nationale Marken in verschiedenen Ländern.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.