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DPMA ermöglicht EU-weiten Schutz regionaler Produkte – neue Rechte für Handwerk und Industrie

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Seit dem 1. Dezember 2025 können erstmals auch handwerkliche und industrielle Produkte als geografische Angabe europaweit geschützt werden. Grundlage ist die neue EU-Verordnung (EU) 2023/2411, die durch das deutsche Geoschutzreformgesetz in nationales Recht umgesetzt wurde. Zuständig für die Verfahren: das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA).

Schutzfähig sind demnach alle Erzeugnisse, die entweder handgefertigt oder industriell unter Einsatz von Maschinen hergestellt werden.

Beispiele für schutzfähige Produkte aus verschiedenen deutschen Regionen finden Sie auf der Website des EUIPO

Für viele Mittelständler mit starkem regionalen Bezug eine neue Chance, Herkunft rechtlich zu sichern und Wettbewerbsvorteile zu erzielen.

Hintergrund

Bisher war der europaweite Herkunftsschutz geografischer Angaben nur Agrarprodukten, Wein und Spirituosen vorbehalten. Mit Inkrafttreten der neuen Regelung öffnet sich der Schutz jetzt auch für industriell und handwerklich hergestellte Erzeugnisse – etwa Messer aus Solingen, Porzellan aus Meißen oder Kuckucksuhren aus dem Schwarzwald.

Erfasst sind Produkte mit klarer regionaler Herkunft und besonderer Qualität oder Reputation, die auf diesen Ursprung zurückzuführen ist. Mindestens ein Produktionsschritt muss im geografisch definierten Gebiet stattfinden.

Neuregelung

Hersteller können ihre Produkte nun beim DPMA anmelden. Das Verfahren läuft in zwei Stufen:
1. Prüfung durch das DPMA (inkl. möglichem Einspruchsverfahren)
2. Finale Entscheidung durch das EUIPO

Die elektronische Einreichung erfolgt über das GIportal des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum. Aufgeführt werden geschützte Angaben im Unionsregister.

Weiterführende Infomrationen finden Sie auf der Seite des EUIPO.

Einordnung aus Sicht des Mittelstands

Auf den Punkt

Für viele mittelständische Unternehmen – insbesondere solche mit starker regionaler Prägung – bringt die Neuerung strategische Vorteile:

  • Markenpositionierung: Die geschützte Herkunft steigert das Vertrauen und den Wert eines Produkts.
  • Rechtssicherheit: Schutz vor Nachahmung und irreführender Herkunftsangabe.
  • EU-weite Anerkennung: Einheitliche Registrierung auf Unionsebene über das DPMA.

Die geografische Herkunft ist ab sofort auch bei industriellen und handwerklichen Produkten schützbar. Wer ohne Schutz bleibt, verzichtet auf Reichweite, Schutzwirkung und Differenzierungspotenzial.

Quelle: DPMA

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Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Uhlandstr. 2
D-80336 München