Abmahnung im Markenrecht
Schnell und richtig reagieren – ob Sie abgemahnt werden oder selbst abmahnen
Eine markenrechtliche Abmahnung kommt meist unerwartet und setzt eine kurze Frist. Wer sie ignoriert, riskiert eine einstweilige Verfügung und hohe Kosten. Wer vorschnell unterschreibt, bindet sich unter Umständen dauerhaft an eine Vertragsstrafe. Wir prüfen Ihre Abmahnung zeitnah und sagen Ihnen, welche Schritte jetzt sinnvoll sind. Ebenso unterstützen wir Sie, wenn Sie selbst gegen die Verletzung Ihrer Marke vorgehen möchten.
Was ist eine markenrechtliche Abmahnung?
Mit einer Abmahnung fordert der Inhaber einer Marke den Verletzer außerhalb eines Gerichtsverfahrens auf, die Verletzung zu beenden. Sie enthält in der Regel eine vorformulierte Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe, eine Frist und eine Kostenforderung. Die Abmahnung soll einen Rechtsstreit vermeiden. Reagiert der Abgemahnte nicht (fristgerecht), kann der Markeninhaber ohne weitere Ankündigung gerichtliche Schritte einleiten.
Was Sie nach Erhalt einer Abmahnung tun sollten
- Frist notieren: Die gesetzte Frist ist oft kurz. Lassen Sie sie nicht verstreichen.
- Nichts unterschreiben: Die beigefügte Unterlassungserklärung ist häufig weiter gefasst als nötig.
- Keinen Kontakt zum Gegner aufnehmen: Versperren Sie sich den Weg zu einer sinnvollen Beilegung nicht durch voreilige Äußerungen.
- Unterlagen sichern: Seit wann und wie Sie das Zeichen nutzen, kann entscheidend sein.
- Rechtlich prüfen lassen: Ob die Abmahnung berechtigt ist, hängt von vielen Einzelheiten ab.
Ist die Abmahnung berechtigt?
Wir prüfen unter anderem:
- Ist die Marke des Abmahnenden eingetragen und gehört sie ihm?
- Besteht Verwechslungsgefahr zwischen den Zeichen und den Waren oder Dienstleistungen?
- Wird die Marke rechtserhaltend benutzt? Nach Ablauf der fünfjährigen Benutzungsschonfrist kann eine nicht benutzte Marke angreifbar sein.
- Haben Sie ältere eigene Rechte, etwa ein früher benutztes Unternehmenskennzeichen?
- Ist die Kostenforderung in der geltend gemachten Höhe gerechtfertigt?
Ihre Möglichkeiten
- Modifizierte Unterlassungserklärung: Ist die Abmahnung im Kern berechtigt, beschränken wir die Erklärung auf das rechtlich Notwendige.
- Zurückweisung: Ist die Abmahnung unberechtigt, weisen wir sie mit Begründung zurück.
- Gegenangriff: Je nach Sachverhalt kommen ein Löschungsantrag gegen die Marke des Abmahnenden wegen Nichtbenutzung oder eine eigene Abmahnung in Betracht.
- Einigung: Häufig lässt sich eine Abgrenzungsvereinbarung oder eine Aufbrauchfrist verhandeln.
Sie möchten selbst abmahnen?
Wird Ihre Marke verletzt, ist die Abmahnung meist der schnellste und günstigste Weg zur Unterlassung. Wir prüfen die Verletzung, formulieren die Abmahnung mit einer angemessenen Unterlassungserklärung und setzen Ihre Ansprüche notfalls gerichtlich durch. Mehr dazu auf unserer Seite zur Markenverletzung.
Kosten einer markenrechtlichen Abmahnung
Die Anwaltskosten richten sich nach dem Gegenstandswert, den die Gerichte im Markenrecht oft hoch ansetzen. Ist die Abmahnung berechtigt, muss der Verletzer die gesetzlichen Kosten des Abmahnenden erstatten. Wir schätzen Ihr Kostenrisiko ein, so dass Sie wissen, welches Risiko Sie eingehen.
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Vereinbaren Sie einen Beratungstermin
Unsere Fachanwältinnen für gewerblichen Rechtsschutz prüfen Ihre Abmahnung kurzfristig. Senden Sie uns die Abmahnung vorab per E-Mail.
FAQs
In den meisten Fällen ist eine Reaktion unbedingt empfehlenswert. Ohne Reaktion riskieren Sie eine einstweilige Verfügung. Das verursacht deutlich höhere Kosten.
Eine kurze Verlängerung ist oft verhandelbar, aber nicht garantiert. Bis zur Zusage gilt die ursprüngliche Frist.
Sie verpflichten sich in der Regel dauerhaft, das Zeichen nicht mehr zu nutzen. Bei jedem Verstoß gegen die eingegangene Verpflichtung droht eine Vertragsstrafe.
Bei einer berechtigten Abmahnung meist der Abgemahnte. Bei einer unberechtigten Abmahnung kann umgekehrt ein Kostenerstattungsanspruch bestehen.
Unser Leistungsspektrum
- Rechtliche Beratung in Bezug auf Abmahnungen, sowohl auf Seiten des Abmahnenden, als auch auf Seiten des Abgemahnten
- Durchsetzung Ihrer Marke in streitigen Verfahren
- Verteidigung Ihrer Markenrechte
- Durchführung von Markenverletzungsverfahren
- Vertretung vor allen ordentlichen Gerichten
- Individuelle Beratung zu Ihrer Markenstrategie
- Prüfung der Eintragungsfähigkeit Ihrer gewünschten Marke
- Entwurf eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
- Vorbereitung und Anmeldung Ihrer Marke
- Markenüberwachung
- Betreuung und Verwaltung Ihrer Marke
- Fristenüberwachung