Unionsmarke
Ihr Schutz in der gesamten Europäischen Union
Eine Unionsmarke (Anmeldung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum EUIPO) ermöglicht Ihnen Markenschutz mit nur einer einzigen Anmeldung in der gesamten Europäischen Union (EU). Diese effiziente und kostengünstige Möglichkeit bietet Ihnen Markenschutz in einem der größten Wirtschaftsräume der Welt. Als erfahrene Kanzlei im Markenrecht unterstützen wir Sie bei der Anmeldung Ihrer Marke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Was ist eine Unionsmarke?
Mit einer Unionsmarke erhalten Sie Markenschutz für alle 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Anstelle einer nationalen Anmeldung in jedem Land können Sie über das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eine einheitliche Registrierung für den gesamten EU-Raum vornehmen. Das spart Zeit und Kosten und erweitert den Schutz Ihrer Marke effizient auf europäischer Ebene. Eine Erweiterung des Schutzes Ihrer Marke auf weitere internationale Länder weltweit ist jederzeit möglich.
Wann ist eine Unionsmarke sinnvoll?
Markenschutz in der gesamten EU ist besonders für Unternehmen von Bedeutung, die in mehreren Mitgliedstaaten tätig sind oder expandieren möchten. Darüber hinaus ist eine Unionsmarke häufig ein sinnvoller ergänzender Markenschutz für Unternehmen, die in der DACH-Region tätig sind. Die Unionsmarke bietet Ihnen einen überschaubaren Weg, Ihre Marke in der gesamten Europäischen Union zu schützen. Sofern Sie Ihre Marke nur in einigen, bestimmten Ländern schützen wollen, kommt eine Anmeldung nationaler Marken oder einer IR-Marke in Betracht. Bei einer Unionsmarke können nicht einzelne Länder ausgewählt werden – der Schutz gilt für alle 27 EU-Länder.
Schritte zur Unionsmarke
- Bestimmung der Waren- und Dienstleistungsklassen: Wir erarbeiten ein auf Ihr Unternehmen individuell abgestimmtes Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen, für das Ihre Marke Schutz beanspruchen soll.
- Markenrecherche: Wir prüfen, ob Ihre Marke oder ein ähnliches Zeichen bereits in einem der EU-Mitgliedstaaten registriert ist, um potenzielle Konflikte zu vermeiden.
[Verlinkung zu: Markenschutz] - Anmeldung beim EUIPO: Wir übernehmen die Einreichung Ihrer Marke beim EUIPO und kümmern uns um den gesamten administrativen Prozess. Wir informieren Sie über alle amtlichen Mitteilungen und Fristen und beraten Sie, wenn das Amt Stellungnahmen von Ihnen fordert.
- Widerspruchsverfahren: Vor der Eintragung Ihrer Marke haben Dritte die Möglichkeit Widerspruch gegen Ihre Marke einzulegen. Sofern dies der Fall ist, informieren wir Sie und beraten Sie über die besten Vorgehensweisen.
- Markenüberwachung: Nach der erfolgreichen Registrierung überwachen wir Ihre Marke. Nur mit einer professionellen Markenüberwachung erfahren Sie, wenn Dritte ein identisches oder ähnliches Zeichen als Marke anmelden. Das EUIPO informiert Markeninhaber nur automatisiert und ohne rechtliche Bewertung über jüngere Anmeldungen.
Vorteile der Unionsmarke
Eine Unionsmarke bietet zahlreiche Vorteile:
- Effiziente Beantragung: Es ist nur ein Antrag für alle EU-Mitgliedsstaaten notwendig.
- Einheitlicher Schutz: Die Prüfung der Eintragbarkeit erfolgt nur von einem Amt, dem EUIPO.
- Benutzung: Die Anforderungen an die rechtserhaltende Benutzung Ihrer Marke sind einheitlich in der Unionsmarkenverordnung geregelt.
- Verlängerung: Sie können den Schutz Ihrer Unionsmarke mit einer Verlängerungsgebühr für alle EU-Länder unbegrenzt verlängern.
- Kosteneffizienz: Eine EUIPO-Markenanmeldung ist günstiger als mehrere nationale Anmeldungen.
- Zukunftssicherheit: Sollte die EU in Zukunft um weitere Mitgliedsstaaten erweitert werden, erfolgt die Eintragung Ihrer Marke automatisch in diesen Ländern.
Diese zentrale Anmeldung spart nicht nur Geld, sondern auch wertvolle Zeit, da Ihre Marke nicht in jedem Land separate Verfahren durchlaufen muß.
Nachteile der Unionsmarke
- Die Kosten der Anmeldung sind höher, wenn nur Schutz in einem Land notwendig ist.
- Der Schutz in allen 27 EU-Mitgliedstaaten bedeutet, dass Ihrer Anmeldung auch ältere Rechte aus allen Ländern entgegenstehen können.
Fallbeispiele: Unionsmarke
- E-Commerce-Unternehmen: Ein deutsches Unternehmen sicherte sich durch die EUIPO-Markenanmeldung den Schutz seiner Marke in allen EU-Staaten und konnte in neue Märkte expandieren ohne auf die Eintragung in den weiteren Ländern warten zu müssen.
- Pharma-Unternehmen: Durch den umfassenden EU-weiten Schutz konnte ein pharmazeutisches Unternehmen gegen einen Mitbewerber vorgehen, der ein ähnliches Zeichen in Deutschland, Österreich und den Niederlanden verwendet hat.
- Modeunternehmen: Ein Modelabel nutzte die EUIPO-Markenanmeldung, um seinen Markennamen in der gesamten EU zu schützen und gleichzeitig die Kosten für nationale Anmeldungen in jedem Land zu sparen.
Kosten der Unionsmarke
Die Kosten für eine EUIPO-Markenanmeldung sind abhängig von der Anzahl der Waren- und Dienstleistungsklassen, in denen Sie Schutz beantragen. Die EUIPO erhebt feste Gebühren, die im Vergleich zu mehreren einzelnen nationalen Anmeldungen deutlich geringer sind. Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine transparente und faire Preisstruktur und erstellt Ihnen ein individuelles Angebot.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin
Unsere erfahrenen Anwältinnen sind spezialisiert auf europäisches Markenrecht und stehen Ihnen bei der EUIPO-Markenanmeldung kompetent zur Seite. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin, um Ihre Marke EU-weit zu schützen.
FAQs
Mit einer EUIPO-Marke erhalten Sie Schutz in allen EU-Mitgliedsstaaten, ohne separate nationale Anmeldungen in jedem Land vornehmen zu müssen. Bei einer Erweiterung der EU, erweitert sich auch der geographische Schutz Ihrer Marke auf die weiteren Länder.
Das EUIPO prüft eine Anmeldung in der Regel innerhalb von ein bis zwei Monaten. Sofern das EUIPO keine Beanstandungen erhebt, kann Ihre Anmeldung innerhalb kurzer Zeit veröffentlicht werden.
Die amtlichen Gebühren richten sich nach der Anzahl der Waren- und Dienstleistungsklassen, für die Sie Schutz beantragen. Die Mindestgebühren liegen bei 950 Euro.
Die Kosten der Vorbereitung einer Unionsmarke sind ebenfalls höher als die Kosten einer nationalen Marke. Insbesondere sind die Kosten für eine umfassende Ähnlichkeitsrecherche bzgl. aller 27 Länder höher als für die Recherche in nur einem Land. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.
Der Schutz der Unionsmarke erstreckt sich auf alle aktuellen EU-Mitgliedsstaaten. Eine nachträgliche Erweiterung auf zusätzliche Länder innerhalb der EU ist nicht nötig. Sie können den Schutz Ihrer Marke jedoch über nationale Marken oder eine Internationale Marke jederzeit auf weitere Länder erweitern.
Unser Leistungsspektrum
- Rechtliche Beratung in Bezug auf Abmahnungen, sowohl auf Seiten des Abmahnenden, als auch auf Seiten des Abgemahnten
- Durchsetzung Ihrer Marke in streitigen Verfahren
- Verteidigung Ihrer Markenrechte
- Durchführung von Markenverletzungsverfahren
- Vertretung vor allen ordentlichen Gerichten
- Individuelle Beratung zu Ihrer Markenstrategie
- Prüfung der Eintragungsfähigkeit Ihrer gewünschten Marke
- Entwurf eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
- Vorbereitung und Anmeldung Ihrer Marke
- Markenüberwachung
- Betreuung und Verwaltung Ihrer Marke
- Fristenüberwachung