EmpCo seit 27. September 2026: Was der neue § 15b UWG für Altbestände bedeutet
Ab dem 27. September 2026 gelten die neuen EmpCo-Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitswerbung. Eine geplante Sonderregelung in § 15b UWG-E könnte bestimmte Altbestände entlasten – für Websites, Social Media und sonstige Werbung gilt diese Privilegierung jedoch nicht.
LG München I: Google muss für falsche KI-Antworten geradestehen
Das LG München I hat Google untersagt, falsche Aussagen aus einer „Übersicht mit KI“ weiterzuverbreiten. Die KI-Antwort wurde dem Suchmaschinenbetreiber als eigene Aussage zugerechnet.
Werbung mit veraltetem Streichpreis ist irreführend
Das LG Wiesbaden stuft die Werbung mit veralteten, deutlich höheren Streichpreisen als irreführend ein und bejaht einen Verstoß gegen die PAngV i. V. m. den Irreführungsverboten des UWG. Verbraucher verstehen durchgestrichene Preise als den zuletzt verlangten Verkaufspreis. Knüpft der Referenzpreis nicht daran an und fehlt eine klare Aufklärung, wird ein unzutreffend großer Preisvorteil suggeriert. Streichpreise müssen daher an den unmittelbar zuvor geforderten Preis anknüpfen.
„Klimaneutral“ kann in der Werbung nicht ohne weitere erläuternde Hinweise verwendet werden
Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“ kann irreführend sein. Verbraucher müssen in der Werbung aufgeklärt werden, wie die Klimaneutralität erreicht wird.
Kein Nachahmungsschutz für Glück
Wird ein Produktname verwendet, der Emotionen hervorruft, wie „Glück“, dann ist dies ein Konzept, das über das Wettbewerbsrecht grundsätzlich nicht geschützt ist.
Herkunftstäuschung – Verstoß gegen UWG irreführende geschäftliche Handlung
Wunderbräu doch kein klimaneutrales in München gebrautes Bier – Bierflasche darf nach Entscheidung des LG München I nicht mehr die Münchner Adresse und „CO2 positiv“ und „klimaneutral“ tragen.