EmpCo-Checkliste
Sind Ihre Marken und Ihre Werbung von den neuen Verboten betroffen?
Seit dem 27. September 2026 gelten im UWG die neuen Regeln der EmpCo-Richtlinie für Umwelt- und Nachhaltigkeitswerbung. Mit den folgenden acht Fragen prüfen Sie in wenigen Minuten, ob Ihre Marken, Verpackungen und Werbung betroffen sein können.
Jede Frage, die Sie mit „Ja“ beantworten, ist ein Hinweis auf Prüfbedarf. Zusätzlich können Sie Ihre Werbeaussagen mit dem Green-Claims-Check strukturiert vorprüfen.
Die acht Prüffragen
- Siegel ohne unabhängige Zertifizierung: Nutzen Sie ein Nachhaltigkeitssiegel, das nicht auf der Zertifizierung durch einen unabhängigen Dritten beruht?
- Siegel ohne staatliche Grundlage: Nutzen Sie ein Nachhaltigkeitssiegel, das auch nicht von einer staatlichen Stelle festgelegt wurde?
- Allgemeine Umweltbegriffe: Werben Sie mit Begriffen wie „grün“, „ökologisch“, „klimafreundlich“ oder „umweltverträglich“, ohne eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen zu können?
- Ganzes Produkt statt Teilaspekt: Bezieht sich eine Umweltaussage auf das gesamte Produkt, obwohl sie nur einen Teil betrifft, etwa recyceltes Material nur in der Verpackung?
- Ganzes Unternehmen statt einzelner Tätigkeit: Bezieht sich eine Umweltaussage auf Ihr gesamtes Unternehmen, obwohl sie nur einen Bereich betrifft?
- Klimaneutral und CO₂-neutral: Verwenden Sie Begriffe wie „klimaneutral“, „CO₂-neutral“ oder „reduzierter CO₂-Fußabdruck“?
- Künftige Umweltziele: Werben Sie mit künftigen Umweltleistungen, etwa „klimaneutral bis 2030“?
- Allgemeine Eigenschaftsbegriffe: Verwenden Sie Begriffe wie „bewusst“, „nachhaltig“ oder „verantwortungsbewusst“?
So lesen Sie das Ergebnis
- Mindestens ein „Ja“: Lassen Sie die betroffenen Aussagen prüfen, bevor Sie sie weiter verwenden.
- Kein „Ja“: Die Liste ist nicht abschließend. Auch andere Aussagen können irreführend sein.
- Ware im Lager oder Handel: Für Altbestände gilt die Sonderregel des § 15b UWG, für Website und Social Media nicht.
Die Checkliste gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall.
Wir unterstützen Sie
Wir prüfen Ihre Umweltaussagen und Siegel vor der Veröffentlichung, bewerten Altbestände nach § 15b UWG und verteidigen Sie gegen Abmahnungen – insbesondere Unternehmen aus Lebensmittel, Textil, Kosmetik und Handel. Mit dem Green-Claims-Check können Sie Ihre Aussagen zusätzlich strukturiert vorprüfen.
Mehr zum Thema: Umweltwerbung & Greenwashing (EmpCo) · Werbung mit Umweltaussagen · Nachhaltigkeitssiegel · Werbung mit „klimaneutral“
FAQs
Für Unternehmen, die gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen werben, etwa auf Verpackungen, Etiketten, in Online-Shops, Social Media oder Kampagnen.
Nein. Sie zeigt typische Risiken auf. Ob eine konkrete Aussage zulässig ist, hängt vom Wortlaut, der Gestaltung und den Belegen ab.
Vor allem Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbände sowie Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche. Das kann teure Änderungen an Verpackungen und Kampagnen nach sich ziehen.
Ja, die Fragen helfen auch bei Altbeständen. Für Ware, die vor dem 27. September 2026 in Verkehr gebracht wurde, gilt zusätzlich die Sonderregel des § 15b UWG.
Unser Leistungsspektrum
- Individuelle Beratung bei unlauteren Wettbewerb Ihrer Mitbewerber
- Individuelle Beratung und Prüfung der Zulässigkeit Ihrer Werbung
- Verfassen und Abwehr von Abmahnungen
- Durchführung gerichtlicher Verfahren
- Durchsetzung von Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadenersatzansprüchen vor Gericht
- Verhandlungen über gütliche Einigung mit Mitbewerbern