Verletzung der „Birkin“-Markenrechte von Hermès durch „MetaBirkin“-NFTs
Hermès gewinnt den Rechtsstreit: Die Jury hat den Beklagten für schuldig befunden, Markenrechte verletzt, den Ruf von Hermès ausgebeutet und Cybersquatting betrieben zu haben.
Hermès gewinnt den Rechtsstreit: Die Jury hat den Beklagten für schuldig befunden, Markenrechte verletzt, den Ruf von Hermès ausgebeutet und Cybersquatting betrieben zu haben.