Glossar

DPMA

Deutsches Patent- und Markenamt; zuständige Behörde für nationale Marken, Patente, Gebrauchsmuster und Designs in Deutschland. Im Markenrecht ist der Begriff vor allem für Anmeldung, Schutzumfang, Benutzung, Recherche und die Durchsetzung von Kennzeichenrechten relevant.

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Uhlandstr. 2
D-80336 München