NEWS

SimonGraeser erzielt wichtigen Erfolg im Interesse der Urheber – Schadensersatzklage im Namen eines Berufsfotografen gegen die Süddeutsche Zeitung wegen fehlender Urhebernennung erfolgreich

AG München, Urteil vom 24.08.2023 – 161 C 825/23

 Inhalt

Ein in der Sport- und Reisebranche bekannter Berufsfotograf ist gegen die Süddeutsche Zeitung wegen der Verwendung einer seiner Fotografien ohne Urhebernennung vorgegangen. Die Verwendung fand sowohl in der Print- als auch in der Online-Ausgabe statt. Nachdem außergerichtlich keine den Rechten unseres Mandanten entsprechende Einigung erzielt werden konnte, musste unser Mandant seine Rechte im Klagewege durchsetzen – und das mit Erfolg.

Hohe Bedeutung des Urhebernennungsrechts

Das Amtsgericht München entschied, dass die Süddeutsche Zeitung zwar die Rechte an der besagten Fotografie von einer Bildagentur erworben habe, sie jedoch das Recht des Klägers auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk verletzt habe, indem sie ihn nicht als Urheber benannte. Das Gericht stellte klar, dass unser Mandant weder auf sein Urhebernennungsrecht verzichtet hat noch eine der Benennung entgegenstehende Branchenübung vorliegen würde. Des Weiteren betont das Gericht, dass ohnehin ein dauerhafter und unwiderruflicher Verzicht auf das Urhebernennungsrecht aufgrund der engen Verknüpfung dieses Rechts mit dem Urheberpersönlichkeitsrecht nicht ohne weiteres wirksam möglich ist.

Hoher Sorgfaltsmaßstab bei der Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Bildmaterial

Das Gericht stellte klar, dass jeder Verwender einer urheberrechtlich geschützten Fotografie sicherstellen muss, dass das Urheberpersönlichkeitsrecht des Urhebers gewahrt wird. In diesem Fall hatte die Süddeutsche Zeitung GmbH darauf vertraut, dass der Bildquellennachweis nur mit Nennung der Bildagentur ausreicht. Darauf zu vertrauen war jedoch fahrlässig. Das Gericht stellt klar, dass im Urheberrecht ein hoher Sorgfaltsmaßstab gilt, für den jeder Verwender eines urheberrechtlich geschützten Bildes verantwortlich ist.

Schadensersatz zugunsten des Berufsfotografen

Aufgrund der Urheberpersönlichkeitsrechtsverletzung wurde die Süddeutsche Zeitung GmbH zu einer Schadensersatzzahlung an unseren Mandanten verurteilt.

Auf den Punkt

Dieses Urteil unterstreicht, dass der Verwender einer urheberrechtlich geschützten Fotografie, die Verantwortung für die Einhaltung des Urheberpersönlichkeitsrechts nicht auf andere übertragen kann. Jeder, der eine urheberrechtlich geschützte Fotografie verwendet, ist selbst für seinen Umgang damit verantwortlich und hat im Falle einer Verletzung die Konsequenzen zu tragen.

WEITERE NEWS
Markenrecht

BGH „Mehmet Efendi“: Keine Erschöpfung durch Inverkehrbringen in der Türkei – Assoziationsabkommen erweitert den EWR nicht

Der BGH bestätigt: Wer Unions-/EU-Markenware in der Türkei in Verkehr bringt, löst damit keine markenrechtliche Erschöpfung im EWR aus. Das Assoziationsabkommen EWG–Türkei führt zu keiner Erweiterung des räumlichen Erschöpfungsbereichs; Parallelimporte in den EWR können ohne Zustimmung untersagt werden.
Markenrecht

BGH „LA BIOSTHETIQUE“: Deutsche Gerichte zuständig bei zielgerichteter Online-Werbung – Auskunft zu Lieferanten kann unverhältnismäßig sein

Der BGH richtet die internationale Zuständigkeit bei markenverletzender Online-Werbung am Zielmarkt aus: Maßgeblich ist, wo die adressierten Verbraucher/Händler sitzen – nicht Serverstandort oder Sitz des Werbenden. Zudem kann Auskunft über Lieferanten/Vorbesitzer ausnahmsweise unverhältnismäßig sein, wenn die Markenverletzung nur in der Präsentation erschöpfter Ware liegt.
Markenrecht

EuGH: „Besitz“ markenverletzender Ware umfasst auch Lagerung im Ausland – und auch mittelbaren Besitz

Der EuGH stellt klar: Markeninhaber können „Besitz“ (Art. 10 Abs. 3 lit. b RL 2015/2436) auch dann untersagen, wenn Ware in einem anderen Mitgliedstaat gelagert wird – sofern sie für Angebote/Vertrieb im Schutzstaat bestimmt ist. „Besitz“ erfasst zudem mittelbare Kontrolle (Aufsichts-/Leitungsbefugnis).
Markenrecht

EuG: „Eco“ kann trotz beschreibender Bedeutung beim Zeichenvergleich mitprägen

Das EuG stellt klar: Auch beschreibende Bestandteile können im Zeichenvergleich zu berücksichtigen sein – etwa wenn sie am Wortanfang stehen und durch Länge/Position die Aufmerksamkeit prägen.
KI / Persönlichkeitsrecht

LG Hamburg: KI-generierter X-Beitrag bleibt dem Account-Betreiber zurechenbar

Das LG Hamburg hält eine fortdauernde, ehrbeeinträchtigende Falschbehauptung auf X auch dann für äußerungsrechtlich unzulässig, wenn der Beitrag KI-generiert ist. Der Account-Betreiber muss sich den veröffentlichten Inhalt zurechnen lassen.
KI

OLG Köln: Meta darf öffentliche Facebook- und Instagram-Daten für KI-Training vorerst nutzen

Das OLG Köln hat einen Eilantrag gegen die angekündigte Nutzung öffentlich geteilter Facebook- und Instagram-Daten für das KI-Training von Meta zurückgewiesen. Nach summarischer Prüfung hielt das Gericht die Verarbeitung insbesondere auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO für voraussichtlich zulässig.

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Uhlandstr. 2
D-80336 München