NEWS

DPMA ermöglicht EU-weiten Schutz regionaler Produkte – neue Rechte für Handwerk und Industrie

 Inhalt

Seit dem 1. Dezember 2025 können erstmals auch handwerkliche und industrielle Produkte als geografische Angabe europaweit geschützt werden. Grundlage ist die neue EU-Verordnung (EU) 2023/2411, die durch das deutsche Geoschutzreformgesetz in nationales Recht umgesetzt wurde. Zuständig für die Verfahren: das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA).

Schutzfähig sind demnach alle Erzeugnisse, die entweder handgefertigt oder industriell unter Einsatz von Maschinen hergestellt werden.

Beispiele für schutzfähige Produkte aus verschiedenen deutschen Regionen finden Sie auf der Website des EUIPO

Für viele Mittelständler mit starkem regionalen Bezug eine neue Chance, Herkunft rechtlich zu sichern und Wettbewerbsvorteile zu erzielen.

Hintergrund

Bisher war der europaweite Herkunftsschutz geografischer Angaben nur Agrarprodukten, Wein und Spirituosen vorbehalten. Mit Inkrafttreten der neuen Regelung öffnet sich der Schutz jetzt auch für industriell und handwerklich hergestellte Erzeugnisse – etwa Messer aus Solingen, Porzellan aus Meißen oder Kuckucksuhren aus dem Schwarzwald.

Erfasst sind Produkte mit klarer regionaler Herkunft und besonderer Qualität oder Reputation, die auf diesen Ursprung zurückzuführen ist. Mindestens ein Produktionsschritt muss im geografisch definierten Gebiet stattfinden.

Neuregelung

Hersteller können ihre Produkte nun beim DPMA anmelden. Das Verfahren läuft in zwei Stufen:
1. Prüfung durch das DPMA (inkl. möglichem Einspruchsverfahren)
2. Finale Entscheidung durch das EUIPO

Die elektronische Einreichung erfolgt über das GIportal des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum. Aufgeführt werden geschützte Angaben im Unionsregister.

Weiterführende Infomrationen finden Sie auf der Seite des EUIPO.

Einordnung aus Sicht des Mittelstands

Auf den Punkt

Für viele mittelständische Unternehmen – insbesondere solche mit starker regionaler Prägung – bringt die Neuerung strategische Vorteile:

  • Markenpositionierung: Die geschützte Herkunft steigert das Vertrauen und den Wert eines Produkts.
  • Rechtssicherheit: Schutz vor Nachahmung und irreführender Herkunftsangabe.
  • EU-weite Anerkennung: Einheitliche Registrierung auf Unionsebene über das DPMA.

Die geografische Herkunft ist ab sofort auch bei industriellen und handwerklichen Produkten schützbar. Wer ohne Schutz bleibt, verzichtet auf Reichweite, Schutzwirkung und Differenzierungspotenzial.

Quelle: DPMA

WEITERE NEWS
Markenrecht

AI & Branding: Europas Markenarbeit zwischen „Back to Basics“ und GenAI-Sprung

Europas Marketing-Teams setzen 2026 wieder stark auf Branding – während GenAI in der Breite noch kaum skaliert. Gleichzeitig steigen Markenaktivität und Registerbestände bei DPMA/EUIPO.
Markenrecht

BGH: Kein Werktitelschutz für Namen fiktiver Filmfiguren ohne „Eigenleben“ – „Moneypenny“

Der BGH stellt klar: Der Name einer fiktiven Figur kann zwar grundsätzlich Werktitelschutz genießen – aber nur, wenn die Figur als eigenständig bezeichnungsfähiges „Werk(teil)“ wahrgenommen wird. Bei „Moneypenny“ fehlten dafür u. a. hinreichende Individualisierung und Loslösung vom Grundwerk.
Designrecht / Urheberrecht

Anforderungen an den urheberrechtlichen Schutz von Gebrauchsgegenständen

Gebrauchsgegenstände und Werke der angewandten Kunst unterliegen denselben Originalitätsanforderungen wie andere Werke. Der Gerichtshof konkretisiert zugleich die Kriterien für kumulativen Design- und Urheberrechtsschutz sowie für die Verletzungsprüfung.

Memorisierung von KI-Trainingsdaten verletzt Urheberrecht

LG München I entscheidet: Die Memorisierung urheberrechtlich geschützter Trainingsdaten in KI-Sprachmodellen verletzt das Urheberrecht – Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz gegen OpenAI wegen GPT-Training mit Songtexten.

Werbung mit veraltetem Streichpreis ist irreführend

Das LG Wiesbaden stuft die Werbung mit veralteten, deutlich höheren Streichpreisen als irreführend ein und bejaht einen Verstoß gegen die PAngV i. V. m. den Irreführungsverboten des UWG. Verbraucher verstehen durchgestrichene Preise als den zuletzt verlangten Verkaufspreis. Knüpft der Referenzpreis nicht daran an und fehlt eine klare Aufklärung, wird ein unzutreffend großer Preisvorteil suggeriert. Streichpreise müssen daher an den unmittelbar zuvor geforderten Preis anknüpfen.
Markenrecht

Bekanntheitsschutz für die Marke „Hirschkopf“ von Jägermeister verneint

Auch für bekannte Marken ist ein markenrechtlicher Schutz nur insoweit möglich, als die sich gegenüberstehenden Zeichen zumindest eine gewisse Ähnlichkeit aufweisen.

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Uhlandstr. 2
D-80336 München