Markenverletzung
Schnell handeln, wenn Ihre Marke kopiert oder nachgeahmt wird
Eine Verletzung Ihrer Marke schadet Ihrem Umsatz und dem Ruf Ihrer Marke. Je länger sie andauert, desto größer wird der Schaden und desto schwieriger wird eine schnelle Beendigung der Verletzung. Wir prüfen Ihren Fall, sichern Beweise und setzen Ihre Ansprüche außergerichtlich oder vor Gericht durch. Wird Ihnen selbst eine Markenverletzung vorgeworfen, verteidigen wir Sie.
Wann liegt eine Markenverletzung vor?
Das Markengesetz schützt Ihre Marke in drei Fällen:
- Identität: Ein Dritter nutzt Ihre Marke identisch für identische Waren oder Dienstleistungen.
- Verwechslungsgefahr: Ein Dritter nutzt ein Zeichen, das Ihrer Marke jedenfalls ähnlich ist, für jedenfalls ähnliche Waren oder Dienstleistungen, so dass Kunden die Marken verwechseln oder irrtümlich in Zusammenhang bringen.
- Bekannte Marke: Eine im Inland bekannte Marke ist auch gegen die Ausnutzung oder Beeinträchtigung ihres Rufs geschützt.
Voraussetzung ist eine Nutzung im geschäftlichen Verkehr, etwa auf Produkten, in der Werbung, in Online-Shops oder als Domain.
Ihre Ansprüche als Markeninhaber
- Unterlassung: Der Verletzer muss die Nutzung einstellen.
- Auskunft: über Herkunft, Vertriebswege und Mengen der verletzenden Waren
- Schadensersatz: berechnet nach dem konkreten Schaden, einer angemessenen Lizenzgebühr oder dem Gewinn des Verletzers
- Vernichtung und Rückruf: der rechtsverletzenden Waren
- Erstattung der Anwaltskosten: bei berechtigter Abmahnung
So gehen wir gegen eine Markenverletzung vor
- Prüfung und Beweissicherung: Wir dokumentieren die Verletzung und prüfen Ihre Rechte.
- Abmahnung: Wir fordern den Verletzer zur Unterlassung auf. Mehr dazu unter Abmahnung im Markenrecht.
- Einstweilige Verfügung: In eiligen Fällen erwirken wir ein schnelles gerichtliches Verbot. Das setzt voraus, dass Sie nach Kenntnis der Verletzung zügig handeln.
- Klage: Für Schadensersatz und Auskunft oder wenn keine Einigung gelingt.
- Grenzbeschlagnahme: Gegen gefälschte Waren aus dem Ausland kann der Zoll eingeschaltet werden.
Ihnen wird eine Markenverletzung vorgeworfen?
Nicht jeder Vorwurf ist berechtigt. Wir prüfen, ob Verwechslungsgefahr besteht, ob die Marke des Gegners benutzt wird und ob Sie eigene ältere Rechte haben. Danach entwickeln wir die passende Verteidigung und verhandeln ggf. eine Einigung.
Verjährung
Ansprüche wegen Markenverletzung verjähren grundsätzlich in drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem Sie von der Verletzung und dem Verletzer erfahren haben. Für ein Eilverfahren ist meist deutlich schnelleres Handeln nötig. Die Gerichte in Deutschland haben unterschiedliche Fristen, einige nur wenige Wochen, in denen die Abmahnung erfolgt und der gerichtliche Antrag gestellt sein muss.
Kosten
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert, der im Markenrecht oft hoch angesetzt wird. Bei einer berechtigten Inanspruchnahme trägt in der Regel der Verletzer die gesetzlichen Kosten. Wir schätzen Kostenrisiko und Erfolgsaussichten vorab ein.
Mehr zum Thema: Markenrecht | Abmahnung im Markenrecht | Widerspruch gegen eine Marke | Domainrecht
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin
Sie haben eine Verletzung Ihrer Marke entdeckt? Sprechen Sie uns sofort an, damit Sie die Möglichkeit eines Eilverfahrens nicht verpassen und keine Ansprüche verjähren.
FAQs
Für eine einstweilige Verfügung so schnell wie möglich nach Kenntnis der Verletzung. Wer zu lange wartet, verliert den Eilrechtsschutz.
Ja, auch in Online-Shops, auf Marktplätzen, in Anzeigen und bei Domains.
Dann kann sie Vorrang haben. Wir prüfen die Rangfolge und mögliche Abgrenzungen.
Unter Umständen ja, etwa mit einem Unternehmenskennzeichen oder einer durch Benutzung bekannten Marke.
Unser Leistungsspektrum
- Rechtliche Beratung in Bezug auf Abmahnungen, sowohl auf Seiten des Abmahnenden, als auch auf Seiten des Abgemahnten
- Durchsetzung Ihrer Marke in streitigen Verfahren
- Verteidigung Ihrer Markenrechte
- Durchführung von Markenverletzungsverfahren
- Vertretung vor allen ordentlichen Gerichten
- Individuelle Beratung zu Ihrer Markenstrategie
- Prüfung der Eintragungsfähigkeit Ihrer gewünschten Marke
- Entwurf eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
- Vorbereitung und Anmeldung Ihrer Marke
- Markenüberwachung
- Betreuung und Verwaltung Ihrer Marke
- Fristenüberwachung