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Künstlerische Freiheit überwiegt Rechte des Luxus-Handtaschenherstellers Hermés

LG Frankfurt a. M., Beschluss vom 19.09.2023 – 2-06 O 532/23; 2-06 O 533/23

 Inhalt

Modelabel darf charakteristische Merkmale einer Luxus-Handtasche aufgreifen

Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einem Markenstreit zwischen dem Berliner Modelabel Namilia und dem Luxus-Handtaschenhersteller Hermés entschieden, dass das Modelabel ikonische Merkmale der Handtasche in seinen Kreationen aufgreifen darf. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die Beschäftigung mit einer Marke von der Kunstfreiheit erfasst sein kann.

Hérmes störte sich an Darbietung in Fashionshow

Das Modelael Namilia präsentierte auf einer Fashionshow Modekreationen, die Bezug zu der Luxus-Handtasche von Hermés nahmen. Diese wurden im Internet sowie auf sozialen Netzwerken beworben. Das Unternehmen Hermés ging gegen die Darbietungen vor.

Künstlerische Ausdrucksweise überwiegt Eigentumsrecht von Hérmes

Das Gericht entschied, dass diese Darbietungen von der Kunstfreiheit umfasst seien und dass „Das in der Kunstfreiheit wurzelnde Interesse“ des Modelabels an der künstlerischen Ausdrucksweise der Fashionshow das Eigentumsrecht von Hérmes überwiegt.

Das Gericht argumentierte, dass die Marke nicht verunglimpft oder herabgesetzt werde. Im Gegenteil: Die Marke diene als ein gesellschaftlich angestrebter Bezugspunkt von Luxusgütern. Die Anlehnung an die Luxus-Handtasche sei dabei nur ein Teil der gesamten Inszenierung und keine Markenverletzung.

Auf den Punkt

Die Entscheidung verdeutlicht, dass die Beschäftigung mit einer Marke von der Kunstfreiheit umfasst sein könnte. Dieses Urteil hat potenzielle Auswirkungen auf zukünftige Markenstreitigkeiten, insbesondere in Bezug auf die Kunst- und Modeindustrie, und könnte zu einer weiteren Ausdehnung des Schutzes der Kunstfreiheit führen.

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