Designrecht2
Einmaliges Design schützt Ihren Erfolg – schützen Sie Ihr Design!
Oft ist das Design entscheidend für Erfolg oder Nichterfolg eines Produktes. Spätestens nach öffentlicher Bekanntmachung Ihres Designs sollten Sie an Designschutz denken. Wenn Sie zu lange warten, ist ein Designschutz nicht mehr möglich. Das ist sicher nicht in Ihrem Sinn.
Wie die Marke können Sie Ihr Design auch selbst beim Deutschen Patent- und Markenamt anmelden.
Wir empfehlen Ihnen, dass Sie die Abbildungen Ihres Designs mit uns besprechen. Die eingereichten Abbildungen definieren den Schutzbereich Ihres Designs und geben damit vor, ob Sie mit Ihrer Marke ausreichend gegen Annäherungen Dritter vorgehen können. Sobald Sie Ihr Design angemeldet haben, können Sie keine Änderungen mehr vornehmen. Es zahlt sich also aus, den gewünschten Schutz vorab genau festzulegen und die Vielzahl der möglichen Darstellungen Ihres Designs abzuwägen.
Wir beraten Sie auch gerne bezüglich möglicher Schutzbeschränkungen Ihres Designs durch bestehende Veröffentlichungen Dritter und entwickeln mit Ihnen zusammen die beste Schutzstrategie.
Gerne übernehmen wir die Anmeldung Ihres Designs. So müssen Sie sich nicht um die Einzahlung der amtlichen Gebühren, die weitere Korrespondenz mit dem Deutschen Patent- und Markenamt sowie die Einhaltung von möglichen Fristen kümmern. Bei diesen Aufgaben unterstützen wir Sie gerne.
Sobald Ihr Design eingetragen ist, haben Sie ein zeitlich begrenztes Monopol, welches Sie auch verkaufen oder lizenzieren können.
Ist für Sie jetzt oder in den nächsten Jahren möglicherweise ein Designschutz außerhalb von Deutschland von Interesse? Auch hier beraten wir Sie gerne und besprechen die Möglichkeiten eines Schutzes über Unionsdesign, ein internationales Design oder über nationale Designs in verschiedenen Ländern.
Sprechen Sie uns an, als spezialisierte Rechtsanwälte für Designrecht in München beraten wir Sie gerne.