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Einmaliges Design schützt Ihren Erfolg – wir schützen Ihr Design!

Warum Designschutz?

Oft ist das Design entscheidend für Erfolg oder Nichterfolg eines Produktes. An den Schutz Ihres Designs sollten Sie bereits denken, bevor Sie Ihr Design öffentlich bekannt machen, das heißt bevor Sie Ihr Design anderen Personen zeigen. Wenn Sie zu lange warten, ist ein Designschutz nicht mehr möglich.

Schutzdauer

Oft ist das Design entscheidend für Erfolg oder Nichterfolg eines Produktes. An den Schutz Ihres Designs sollten Sie bereits denken, bevor Sie Ihr Design öffentlich bekannt machen, das heißt bevor Sie Ihr Design anderen Personen zeigen. Wenn Sie zu lange warten, ist ein Designschutz nicht mehr möglich.

Was schützt ein Design

Das Design (früher auch als Geschmacksmuster bekannt) schützt die äußere Erscheinungsform, den dekorativen Aspekt eines Produktes oder Erzeugnisses. Die Gestaltung kann zweidimensional (Flächen, Linien oder Muster) oder dreidimensional (Formen, wie die einer Uhr oder eines Stuhles) sein. In Abgrenzung zum Patent darf das Design keine ausschließlich technische Funktion haben.

Designverletzung vorbeugen und Schutzstrategie entwickeln

Bei der Anmeldung Ihres Designs müssen Sie auf bereits bestehende Designveröffentlichungen Dritter achten, um Designverletzungen vorzubeugen. Designveröffentlichungen Dritter können daher den Schutzbereich Ihres Designs beschränken. Wir beraten Sie, um mit Ihnen die beste Schutzstrategie zu entwickeln.

Designanmeldung und Abbildungen des Designs

Für die erfolgreiche Anmeldung Ihres Designs beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und auf europäischer Ebene beim EUIPO ist das Einreichen der zugehörigen Abbildungen unerlässlich. Diese Abbildungen spielen eine entscheidende Rolle bei der Festlegung des Schutzbereichs für Ihr Design und beeinflussen, inwieweit Sie Ihr Design vor Nachahmungen durch Dritte schützen können. Nachdem Sie Ihr Design angemeldet haben, sind keine Änderungen mehr möglich. Daher ist es ratsam, im Vorfeld den Schutzbereich präzise zu definieren und die Anzahl der benötigten Darstellungen (Abbildungen) Ihres Designs sorgfältig zu überdenken. Wir empfehlen Ihnen daher, diese Fragen vor der eigentlichen Designanmeldung mit uns zu klären und zu besprechen.

Wir bieten Ihnen einen umfassenden Service zur Anmeldung Ihres Designs. Damit entlasten wir Sie von der Verwaltung der behördlichen Gebühren, der Kommunikation mit dem DPMA und dem EUIPO und der fristgerechten Einhaltung aller notwendigen Termine. Als spezialisierte Rechtsanwälte für Designrecht in München stehen wir Ihnen bei diesen Aufgaben gerne zur Seite

Eintragung des Designs

Sobald Ihr Design eingetragen ist, haben Sie ein zeitlich begrenztes Monopol, welches Sie auch verkaufen oder lizenzieren können.

Internationaler Schutz eines Designs

Ist für Sie jetzt oder in den nächsten Jahren eventuell ein Designschutz außerhalb von Deutschland oder Europa von Interesse? Hier gibt es die Möglichkeit in weiteren Ländern nationale Designs oder ein internationales Design in verschiedenen Ländern bei der WIPO anzumelden. Auch hier beraten wir Sie gerne als spezialisierte Rechtsanwälte für Designrecht in München.

Unser Leistungsspektrum

  • Individuelle Beratung zu Ihrer Designstrategie
  • Prüfung der Eintragungsfähigkeit Ihres gewünschten Designs
  • Besprechung geeigneter Abbildungen
  • Vorbereitung und Anmeldung Ihres Designs
  • Betreuung und Verwaltung Ihres Designs
  • Verlängerung und Fristenüberwachung

FAQs

Das Design (früher auch als Geschmacksmuster bekannt) ist eine kreative neue Gestaltung eines Produktes oder Erzeugnisses, die zweidimensional (Flächen, Linien oder Muster) oder dreidimensional sein kann (Formen, wie die einer Uhr oder eines Stuhles). Es stellt den „dekorativen Aspekt“ eines Produktes dar. In Abgrenzung zum Patent darf dieses keine ausschließlich technische Funktion haben.

Produkte mit einem ansprechenden Design, können zum Kaufentscheid beitragen. Sobald Sie Ihr Design der Öffentlichkeit zugänglich machen, kann es sein, dass Dritte das Design nachahmen. Der Designschutz kommt hier zur Hilfe. Im Falle einer Nachahmung können Sie dagegen vorgehen indem Sie zum Beispiel die Löschung eines Designs beim jeweiligen Amt beantragen oder Klage wegen Verletzung Ihres Designs erheben.

Die Kosten für die Anmeldung eines Designs setzen sich aus den amtlichen Gebühren und den Rechtsanwaltskosten zusammen. Die Höhe der Kosten ist zu einem großen Teil von dem Land abhängig, in dem Sie das Design anmelden und von der Anzahl an Mustern.

Die Abbildungen, die Sie mit Ihrer Anmeldung einreichen, bestimmen den Schutzumfang Ihres Designs. Das bedeutet, dass alles, was man auf der Abbildung sehen kann, auch geschützt ist. Deshalb sind die Abbildungen sehr wichtig. Auf den Abbildungen sollte nichts wiedergegeben werden, was nicht geschützt werden soll.

Vom Designschutz ausgeschlossen sind äußere Erscheinungsformen, die ausschließlich eine technische Funktion haben. Das Design darf auch nicht gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstoßen (inklusive Wappenschutz).

Bei der Designanmeldung muss das Design einem Produkt bzw. Erzeugnis zugeordnet werden (Locarno-Klassen). Damit stellen Sie klar, dass das Design für dieses Erzeugnis verwendet wird. Diese Klassifizierung dient vor allem der Recherche nach registrierten Designs in der jeweiligen Klasse. Der Begriff „Locarno-Klassen“ geht auf die im Jahr 1968 in Locarno abgehaltene Konferenz zur Entwicklung eines internationalen Klassifikationssystems für Designs zurück. Dieses internationale Klassifizierungssystem umfasst 32 Klassen (z. B. Klasse 6 für Möbel) und 241 Unterklassen (z.B. 6-01 für Sitzmöbel).

Sollten Sie sich entscheiden mehrere Designs schützen zu lassen, besteht die Möglichkeit einer Sammelanmeldung. Dies ist kostengünstiger als mehrere Einzelanmeldungen. Dazu müssen alle Designs derselben Locarno-Klasse (inklusive Unterklasse) angehören.

Die Schutzdauer eines eingetragenen Designs beim Deutschen Patent- und Markenamtes beträgt maximal 25 Jahre. Ihr Design muss alle 5 Jahre verlängert werden. Es kann damit maximal 4-mal verlängert werden.

Es ist ratsam, das Design in allen Ländern schützen zu lassen, in denen Sie aktiv sind oder zukünftig aktiv werden möchten. Der Schutz eines Designs erstreckt sich nur auf das Land, in dem es eingetragen wurde (territoriales Schutzrecht).

Wenn Sie beispielsweise Ihr Design in Deutschland registriert haben, können Sie nur gegen Verletzungen vorgehen, die in Deutschland stattfinden. Das heißt, wenn z.B. ein französisches Unternehmen ein Design wie Ihres in Deutschland benutzt, können Sie in Deutschland dagegen vorgehen. Wenn dieses Unternehmen das Design allerdings auch in Frankreich benutzt, haben Sie mit Ihrem deutschen Design kaum Handlungsmöglichkeiten. In diesem Fall wäre an einen Designschutz in Frankreich oder eventuell an ein EU-Design zu denken.

Sie können ein Design in fast allen Länder der Welt schützen lassen. Es gibt verschiedene Wege der Anmeldung: nationale Anmeldungen im jeweiligen Land, ein Unionsdesign in der gesamten EU oder eine Internationales Design, in dem Sie alle für Sie relevanten Ländern in einer Anmeldung bündeln können.

Die WIPO (World Intellectual Property Office) bündelt Designanmeldungen von all jenen Ländern, die Mitglied im sogenannten Haager Abkommen sind. Die Mitgliedsländer haben sich darauf geeinigt, dass die WIPO einige Formalitäten der Anmeldung für alle benannten Länder prüft und damit Ihre Designanmeldung in verschiedenen Ländern organisatorisch bündelt.

Wir beraten Sie gerne zu Ihren Fragen rund um den Schutz Ihres Design.

Karin Simon
Rechtsanwältin

Fachanwältin für
gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin

Fachanwältin für
gewerblichen Rechtsschutz

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