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LG München I: Google muss für falsche KI-Antworten geradestehen

LG München I, Urt. v. 28.05.2026, Az. 26 O 869/26

 Inhalt

Hintergrund

Das Landgericht München I hat entschieden, dass Google falsche Aussagen aus einer „Übersicht mit KI“ nicht weiterverbreiten darf. Im Ausgangsfall warnte Googles KI Nutzer vor einem Münchener Verlag, bezeichnete ihn als bekannt für unseriöse Geschäftspraktiken und stellte Bezüge zu einer angeblichen Betrugsmasche her. Zudem wurden Abo-Fallen, Inkasso-Forderungen und der Rat genannt, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Geklagt hatten das betroffene Verlagshaus und seine Tochterfirma. Auslöser waren Suchanfragen, bei denen Nutzer den Verlagsnamen zusammen mit dem Wort „Betrugsmasche“ eingegeben hatten. Nach Auffassung der Klägerinnen verarbeitete die KI Informationen über andere Unternehmen und stellte daraus falsche Verbindungen her, die den Ruf im geschäftlichen Verkehr beeinträchtigten.

Die Entscheidung des Gerichts

Google argumentierte, die Daten stammten von fremden Internetseiten. Die Suchmaschine fasse diese Inhalte nur automatisch zusammen; Nutzer könnten die Quellen selbst anklicken und überprüfen. Das LG München I folgte dem nicht.

Nach Ansicht des Gerichts unterscheidet sich die „Übersicht mit KI“ grundlegend von einer klassischen Trefferliste. Google zeige nicht nur Links oder kurze Vorschautexte. Die KI verarbeite Informationen, strukturiere sie um und formuliere daraus eine neue, eigenständige Antwort. Einzelne Behauptungen der KI standen nach dem Bericht zudem nicht in den verlinkten Quellen.

Unternehmenspersönlichkeitsrecht und KI-Inhalte

Die Klägerinnen stützten ihren Unterlassungsanspruch auf das Unternehmenspersönlichkeitsrecht. Dieses schützt Unternehmen davor, dass ihr Ruf im Wirtschaftsleben durch falsche Behauptungen beeinträchtigt wird. Das Gericht musste daher abwägen, ob der Schutz des Unternehmens oder die Meinungsfreiheit überwiegt.

Das Gericht ordnete die Aussage zur „Betrugsmasche“ als Meinungsäußerung ein, weil wertende Begriffe wie „unseriös“ und „Betrugsmasche“ dominierten. Das half Google jedoch nicht. Denn auch eine Meinungsäußerung verliert in der Abwägung erheblich an Gewicht, wenn sie auf nachweislich falschen Tatsachen beruht. Nach dem Bericht stützte sich die KI auf Verbindungen zu Abo-Fallen, die es tatsächlich nicht gab.

Bedeutung für Unternehmen

Die Entscheidung ist für Unternehmen, Marken, Medienhäuser und Plattformbetreiber relevant. Sie zeigt, dass KI-generierte Suchantworten nicht automatisch wie neutrale Linklisten behandelt werden. Werden Informationen zusammengefasst, bewertet und als eigenständige Antwort präsentiert, kann daraus ein rechtlich zurechenbarer Inhalt entstehen.

Für betroffene Unternehmen kann die Entscheidung bedeuten, dass rufschädigende KI-Ausgaben nicht bloß als technischer Fehler abgetan werden müssen. Entscheidend bleibt jedoch immer der konkrete Inhalt, die Nachweisbarkeit der Unrichtigkeit und die rechtliche Einordnung im Einzelfall.

Auf den Punkt

  • Das LG München I untersagte Google die weitere Verbreitung der beanstandeten KI-Aussagen.
  • Die „Übersicht mit KI“ wurde nicht als bloße Linkliste behandelt.
  • Das Gericht sah in der KI-Antwort eigene Aussagen von Google.
  • Auch wertende Aussagen können rechtswidrig sein, wenn sie auf falschen Tatsachen beruhen.
  • Unternehmen sollten rufschädigende KI-Ausgaben sorgfältig dokumentieren.
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Rechtsanwältin
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