Glossar

Widerspruch

Der Widerspruch ist ein Verfahren vor dem zuständigen Amt (DPMA oder EUIPO), in dem ein Inhaber sein älteres Recht gegen ein jüngeres Zeichen durchsetzen kann. Widerspruchsverfahren sind wesentlich kostengünstiger als gerichtliche Verfahren und können zur Löschung des jüngeren Zeichens führen. Der Widerspruch muss innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist erhoben werden, die von Amt zu Amt variiert.

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

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D-80336 München