Glossar

Unterscheidungskraft

Unterscheidungskraft ist die Fähigkeit eines Zeichens, die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Fehlt diese, liegt ein Schutzhindernis vor, und die Marke kann nicht eingetragen werden – beispielsweise, wenn Sie das Zeichen „Auto“ als Marke für „Autos“ anmelden.

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

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