Glossar

Markenverletzung

Eine Markenverletzung liegt vor, wenn ein Dritter eine geschützte Marke ohne Zustimmung des Inhabers im geschäftlichen Verkehr verwendet und dadurch eine Verwechslungsgefahr besteht oder die Unterscheidungskraft der Marke beeinträchtigt wird. Dies kann zum Beispiel durch das Nachahmen eines Logos, Markennamens oder einer Produktaufmachung geschehen. Der Markeninhaber kann in solchen Fällen rechtlich gegen die Verletzung vorgehen und Unterlassung sowie Schadensersatz fordern.

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Uhlandstr. 2
D-80336 München