Das Ausschließlichkeitsrecht gewährt dem Markeninhaber das alleinige Recht, die geschützte Marke zu nutzen, und befugt ihn, Dritten die Nutzung der Marke zu untersagen. Dieses Monopolrecht bildet die rechtliche Grundlage für die Geltendmachung von Ansprüchen, etwa im Rahmen einer Abmahnung oder einer gerichtlichen Klage, um den Markenschutz aufrechtzuerhalten.