Glossar

Ausschließlichkeitsrecht

Recht des Inhabers, ein Schutzrecht allein zu nutzen und Dritten die Nutzung zu untersagen. Der Begriff ist vor allem für Registerpraxis, internationale Schutzstrategien, Verfahrensfragen oder spezielle Markenformen relevant.

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

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D-80336 München