Irreführende Werbung „klimaneutral“
Risiken & rechtliche Absicherung
Nachhaltigkeit ist ein zentrales Verkaufsargument vieler Unternehmen. Doch Begriffe wie „klimaneutral“ oder „nachhaltig“ sind nicht immer klar definiert und können schnell zur irreführenden Werbung werden. Verbraucher sowie Wettbewerbsverbände und Behörden achten verstärkt darauf, ob Werbeaussagen zur Umweltfreundlichkeit mit der Realität übereinstimmen.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, Ihre Werbung rechtskonform zu gestalten und Greenwashing-Risiken zu vermeiden.
Warum ist Werbung mit Nachhaltigkeitsversprechen problematisch?
Verbraucher verlassen sich auf die Aussagen von Unternehmen. Wenn Werbung den Eindruck erweckt, ein Produkt oder eine Dienstleistung sei nachhaltiger, als es tatsächlich ist, liegt ein Fall von Greenwashing vor.
Beispiele für irreführende Werbung mit „klimaneutral“
- Unklare Begriffe: Werbeaussagen wie „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ ohne nachvollziehbare Nachweise.
- Falsche Zertifikate: Verwendung nicht anerkannter oder irreführender Umweltlabel.
- Täuschung durch Kompensation: Unternehmen bezeichnen sich als „klimaneutral“, ohne tatsächlich Emissionen zu reduzieren.
Besonders betroffen sind die Lebensmittel-, Mode- und Energiebranche.
Schritte zur rechtssicheren Werbung mit Nachhaltigkeit
- Eindeutige Begriffe verwenden: Vermeiden Sie schwammige Begriffe wie „grün“ oder „nachhaltig“, wenn keine klare Definition oder Nachweise existieren.
- Transparente Belege liefern: Falls Ihr Unternehmen Klimaneutralität angibt, müssen CO₂-Bilanzen und Reduktionsmaßnahmen klar offengelegt werden.
- Zertifizierungen richtig nutzen: Verwenden Sie nur anerkannte Umweltzeichen und Siegel, um Ihre Angaben zu belegen.
Greenwashing vermeiden: Achten Sie darauf, dass Ihre Werbung nicht suggeriert, dass Ihr Produkt nachhaltiger ist, als es tatsächlich ist.
Gesetzliche Regelungen zur irreführenden Werbung mit Klimaversprechen
Die wichtigsten Vorschriften, die Sie beachten sollten:
- § 5 UWG – Irreführung durch falsche Angaben: Unternehmen dürfen keine falschen oder missverständlichen Angaben zu ihren Produkten machen.
- EmpCo-Richtlinie (EU): Diese regelt den Umgang mit Umweltaussagen und fordert klare Nachweise für Klimaneutralität.
- Werbung mit Umweltaussagen: Erlaubt nur, wenn wissenschaftlich belegbare Fakten vorliegen.
Fallbeispiele: Abmahnungen wegen irreführender Umweltwerbung
- Fall: Süßwarenhersteller Katjes
Der Süßwarenhersteller Katjes warb damit, seit 2021 alle Produkte klimaneutral zu produzieren. Tatsächlich verlief der Herstellungsprozess jedoch nicht CO₂-neutral; stattdessen wurden Klimaschutzprojekte unterstützt, um die Emissionen zu kompensieren. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass der Begriff „klimaneutral“ mehrdeutig sei und Verbraucher darüber informiert werden müssen, wie die Klimaneutralität erreicht wird. Es reiche nicht aus, diese Informationen lediglich über einen QR-Code auf der Verpackung bereitzustellen.
Bundesgerichtshof „irreführende Werbung“ Katjes
- Fall: Discounter Netto
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagte erfolgreich gegen Netto Marken-Discount wegen irreführender Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“ für den Fertigkaffee „Cafèt Latte Cappuccino“. Das Landgericht Amberg urteilte, dass die Werbung unzulässig sei, da die Klimaneutralität ausschließlich auf dem Kauf von Emissionsgutschriften kurzlebiger Waldprojekte basierte. Netto nahm daraufhin seine Berufung zurück und erkannte das Urteil an.
Deutsche Umwelthilfe e.V.: „irreführende Werbung“ Netto
- Fall: Drogeriekette dm
Die Drogeriekette dm bewarb Produkte als „klimaneutral“ und „umweltneutrale Produkte“, ohne ausreichend darüber aufzuklären, wie diese Neutralität erreicht wird. Nach einer Klage der DUH erkannte dm das Urteil an und nahm die Berufung zurück. Das Gericht stellte fest, dass solche Werbeaussagen ohne transparente Erläuterungen irreführend sind.
Deutsche Umwelthilfe e.V.: „irreführende Werbung“ dm
Diese Fälle verdeutlichen, dass Unternehmen bei der Werbung mit Begriffen wie „klimaneutral“ transparent und präzise kommunizieren müssen, wie die beworbene Klimaneutralität erreicht wird, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Weitere Informationen
Fazit: Werbung mit Klimaneutralität – Risiko oder Chance?
Nachhaltigkeitswerbung ist ein wichtiges Instrument, um umweltbewusste Verbraucher zu erreichen. Doch falsche oder unklare Angaben können zu rechtlichen Problemen führen.
Unsere Kanzlei hilft Ihnen, rechtskonform zu werben, damit Ihr Unternehmen ohne rechtliche Risiken von Nachhaltigkeitsstrategien profitieren kann.
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FAQs
Nein, aber Unternehmen müssen diese Aussage belegen können.
Abmahnungen, Bußgelder und in schweren Fällen gerichtliche Untersagungen der Werbung.
Lassen Sie Ihre Werbung rechtlich prüfen, um Risiken zu vermeiden.
Ehrliche Kommunikation über Maßnahmen, belegte Klimaneutralitätsstrategien und die Nutzung offizieller Zertifikate.
Unser Leistungsspektrum
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