Glossar

UWG

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) schützt Mitbewerber, Verbraucher und andere Marktteilnehmer vor unfairen Geschäftspraktiken. Es verbietet u. a. irreführende Werbung, aggressive Verkaufsmethoden und unlautere Nachahmung und enthält eine schwarze Liste mit verbotenen Geschäftspraktiken. Verstöße gegen das UWG können zu Abmahnungen, Unterlassungsklagen und Schadensersatzforderungen führen.

UWG

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Uhlandstr. 2
D-80336 München