Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) schützt Mitbewerber, Verbraucher und andere Marktteilnehmer vor unfairen Geschäftspraktiken. Es verbietet u. a. irreführende Werbung, aggressive Verkaufsmethoden und unlautere Nachahmung und enthält eine schwarze Liste mit verbotenen Geschäftspraktiken. Verstöße gegen das UWG können zu Abmahnungen, Unterlassungsklagen und Schadensersatzforderungen führen.