Werbung mit Umweltaussagen

Rechtliche Sicherheit und Risiken

Nachhaltigkeit ist für viele Unternehmen ein zentraler Bestandteil ihrer Markenstrategie. Begriffe wie „klimaneutral“, „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ sind jedoch rechtlich heikel. Wenn Werbeaussagen nicht eindeutig belegt werden können, drohen Abmahnungen und Bußgelder.

Warum ist Werbung mit Umweltaussagen problematisch?

Unternehmen, die mit Klimaschutz oder Nachhaltigkeit werben, müssen sicherstellen, dass ihre Aussagen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Nach § 5 UWG ist Werbung dann irreführend, wenn sie:

  • unbelegte oder falsche Umweltversprechen enthält
  • wesentliche Informationen verschweigt, die Verbraucher zur Kaufentscheidung benötigen
  • Greenwashing betreibt, indem sie Nachhaltigkeit ohne tatsächliche Maßnahmen suggeriert

Irreführende Werbung UWG

Schritte zur rechtssicheren Werbung mit Umweltaussagen

  1. Verwendung präziser Begriffe: Begriffe wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ müssen klar definiert sein.
  2. Bereitstellung transparenter Belege: Werbeaussagen zu Nachhaltigkeit müssen durch nachprüfbare Daten gestützt werden.
  3. Vermeidung von Greenwashing: Unternehmen sollten sicherstellen, dass beworbene Umweltmaßnahmen tatsächlich umgesetzt werden.
  4. Nutzung anerkannter Zertifikate: Umweltlabels müssen nachvollziehbar und unabhängig geprüft sein

    Green Deal & Werbung mit Nachhaltigkeitsangaben

Gesetzliche Regelungen für Werbung mit Umweltaussagen

Die wichtigsten Vorschriften für Unternehmen, die mit Nachhaltigkeit werben:

  • § 5 UWG – Verbot irreführender Werbung
  • EmpCo-Richtlinie (EU) – Vorgaben für Umweltaussagen
  • Preisangabenverordnung (PAngV) – Regeln für Werbeaktionen mit Nachhaltigkeitshinweisen

Verstöße gegen diese Vorschriften können zu Abmahnungen, Wettbewerbsverfahren und hohen Geldstrafen führen.

informationen zum UWG

Fallbeispiele: Abmahnungen wegen irreführender Umweltwerbung

  1. Fall: H&M und das „Conscious“-Label
    H&M bewarb seine Modekollektion mit dem Begriff „Conscious“, der Nachhaltigkeit suggerierte. Untersuchungen ergaben jedoch, dass viele dieser Produkte nicht nachhaltiger waren als herkömmliche Artikel. Die Verbraucherzentrale mahnte H&M ab, da der Begriff ohne klare Definition als irreführend gewertet wurde.

    H&M irreführende Werbung mit Nachhaltigkeit

  2. Fall: Süßwarenhersteller Katjes
    Der Süßwarenhersteller Katjes warb damit, seit 2021 alle Produkte klimaneutral zu produzieren. Tatsächlich verlief der Herstellungsprozess jedoch nicht CO₂-neutral; stattdessen wurden Klimaschutzprojekte unterstützt, um die Emissionen zu kompensieren. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass der Begriff „klimaneutral“ mehrdeutig sei und Verbraucher darüber informiert werden müssen, wie die Klimaneutralität erreicht wird. Es reiche nicht aus, diese Informationen lediglich über einen QR-Code auf der Verpackung bereitzustellen. 

    Bundesgerichtshof „irreführende Werbung“ Katjes

     

  3. Fall: Netto und das Klimaneutralitätsversprechen
    Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagte erfolgreich gegen Netto Marken-Discount wegen irreführender Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“ für den Fertigkaffee „Cafèt Latte Cappuccino“. Das Landgericht Amberg urteilte, dass die Werbung unzulässig sei, da die Klimaneutralität ausschließlich auf dem Kauf von Emissionsgutschriften kurzlebiger Waldprojekte basierte. Netto nahm daraufhin seine Berufung zurück und erkannte das Urteil an.

    Deutsche Umwelthilfe e.V.: „irreführende Werbung“ Netto 

Fazit: Nachhaltigkeitswerbung mit rechtlicher Sicherheit

Werbung mit Umwelt- und Klimaschutzversprechen kann ein wertvolles Marketinginstrument sein. Allerdings müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Aussagen wahrheitsgemäß, belegbar und rechtskonform sind.
Unsere Kanzlei hilft Ihnen, rechtssichere Werbestrategien zu entwickeln und Abmahnungen oder Reputationsschäden zu vermeiden.

Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung.

FAQs

Ja, aber Unternehmen müssen nachweisen können, wie diese Aussagen belegt werden.

Abmahnungen, Geldstrafen und Unterlassungsklagen durch Wettbewerber oder Behörden.

Lassen Sie Ihre Werbemaßnahmen rechtlich überprüfen, um rechtliche Risiken zu vermeiden.

Transparente und belegbare Aussagen zu Umweltvorteilen, die Verwendung offizieller Zertifikate und eine offene Kommunikation über die tatsächlichen Maßnahmen.

Unser Leistungsspektrum

  • Individuelle Beratung bei unlauteren Wettbewerb Ihrer Mitbewerber
  • Individuelle Beratung und Prüfung der Zulässigkeit Ihrer Werbung
  • Verfassen und Abwehr von Abmahnungen
  • Durchführung gerichtlicher Verfahren 
  • Durchsetzung von Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadenersatzansprüchen vor Gericht
  • Verhandlungen über gütliche Einigung mit Mitbewerbern

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

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D-80336 München