Wiederholungsgefahr bedeutet, dass die Gefahr besteht, dass sich ein rechtsverletzendes Verhalten wiederholt. Diese Gefahr wird vermutet, wenn bereits eine Markenverletzung nachgewiesen wurde.
Wiederholungsgefahr bedeutet, dass die Gefahr besteht, dass sich ein rechtsverletzendes Verhalten wiederholt. Diese Gefahr wird vermutet, wenn bereits eine Markenverletzung nachgewiesen wurde.
„Wir arbeiten mit der Kanzlei SimonGraeser IP Law im Bereich Markenrecht zusammen und sind sehr zufrieden. Die Beratung war stets kompetent, praxisnah und lösungsorientiert. Insbesondere die Fachkenntnis und die proaktive Herangehensweise von Frau Rechtsanwältin Karin Simon haben uns beeindruckt. Als Unternehmen fühlen wir uns gut betreut und können auf schnelle und fundierte Antworten zählen. Wir empfehlen die Kanzlei SimonGraeser uneingeschränkt weiter.“
„Die schnelle und praxisnahe Beratung ist besonders für uns als ehrenamtlich Tätige sehr hilfreich. Als kleine Einrichtung für die Kleinsten in unserer Gesellschaft profitieren wir ungemein von der Kombination aus Expertise und menschlicher Zusammenarbeit!“
„Als Start-up wurden wir von einem Anwalt an SimonGraeser weiter empfohlen. Nach bisheriger Zusammenarbeit können wir – die Marke SchnittKnecht® by Reiche – SimonGraeser nur wärmstens weiter empfehlen! Mit Frau Simon haben wir gemeinsam unsere Marke und unser Design erfolgreich beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht. Bis heute steht uns Frau Simon in allen Belangen rund um dieses Thema beiseite. Wir sind äußerst zufrieden mit der Kommunikation und den kurzen Antwortzeiten und freuen uns, dass wir Frau Simon „mit im Boot“ nennen dürfen. Das SchnittKnecht®-Team dankt für die gute Zusammenarbeit!
Freundliche Grüße [SchnittKnecht®, by Caroline Reiche]“
„Wir haben unsere Wort- und Bildmarken mit Unterstützung von SimonGraeser Rechtsanwalts PartG mbB angemeldet und sind mit der Zusammenarbeit rundum zufrieden.
Besonders hervorzuheben sind die klare Kommunikation und der reibungslose Ablauf. Wir haben uns jederzeit gut beraten und bestens betreut gefühlt.“
„Kompetenz und Genauigkeit im Markenrecht mit pragmatischen Lösungen, die nah an der Unternehmenswelt sind.“
„Nochmals ein herzliches Dankeschön auch an Ihr Team für die perfekte Arbeit und vor allen Dingen für die schnelle Bearbeitung.“
„Frau Simon hat uns bei der Eintragung einer Marke für unsere Gesellschaft ins Europäische Markenregister und der Abklärung weiterer damit im Zusammenhang stehender Fragestellungen kompetent und zuverlässig unterstützt. Ich kann die Kanzlei nur weiterempfehlen.“
„Vielen Dank für Ihre Zusammenarbeit! Wir haben uns bei Ihnen sehr gut beraten gefühlt!“
Uhlandstr. 2
D-80336 München
Tel. +49 89 90 42 27 51-0
Fax +49 89 90 42 27 51-9
contact@simongraeser.law
Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für
gewerblichen Rechtsschutz
Susanne Graeser, LL.M.
Rechtsanwältin
Fachanwältin für
gewerblichen Rechtsschutz
Rechtliches
Impressum
Datenschutz
Cookie-Einstellungen
Uhlandstr. 2
D-80336 München
Tel. +49 89 90 42 27 51-0
Fax +49 89 90 42 27 51-9
contact@simongraeser.law
Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für
gewerblichen Rechtsschutz
Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für
gewerblichen Rechtsschutz
Rechtliches
Impressum
Datenschutz
Copyright © 2025 Karin Simon, Susanne Graeser
Copyright © 2024
Karin Simon, Susanne Graeser
Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Uhlandstr. 2
D-80336 München