Waren und Dienstleistungen bestimmen den Schutzumfang einer Marke. Eine Marke kann nur in Bezug auf die spezifisch benannten Waren und Dienstleistungen angemeldet und verteidigt werden.
Karin Simon Rechtsanwältin Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Susanne Graeser Rechtsanwältin Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz