Waren und Dienstleistungen bestimmen den Schutzumfang einer Marke. Eine Marke kann nur in Bezug auf die spezifisch benannten Waren und Dienstleistungen angemeldet und verteidigt werden.
Karin SimonRechtsanwältinFachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Susanne GraeserRechtsanwältinFachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Uhlandstr. 2D-80336 München