Eine Markenrechtsverletzung kann nicht nur bei identischer Nutzung vorliegen, sondern auch, wenn eine Marke in abgewandelter Form von einem Dritten verwendet wird. Es wird geprüft, ob Verbraucher die Produkte und Dienstleistungen der beiden Marken demselben Unternehmen zuordnen würden – was eine Verwechslungsgefahr begründet.