Der Verletzergewinn ist eine Methode zur Berechnung des Schadens, den ein Inhaber hat, wenn sein Schutzrecht verletzt wird. Dabei wird der Gewinn herangezogen, den der Verletzer durch die rechtswidrige Nutzung erzielt hat.
Karin Simon Rechtsanwältin Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Susanne Graeser Rechtsanwältin Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz