Glossar

Verfall

Der Verfall einer Marke bedeutet, dass der Schutz wegfällt und sie aus dem Register gelöscht wird. Wird eine Marke nicht rechtserhaltend benutzt, kann ein Dritter die Marke zum Verfall anmelden.

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Uhlandstr. 2
D-80336 München