Der Verfall einer Marke bedeutet, dass der Schutz wegfällt und sie aus dem Register gelöscht wird. Wird eine Marke nicht rechtserhaltend benutzt, kann ein Dritter die Marke zum Verfall anmelden.
Karin Simon Rechtsanwältin Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Susanne Graeser Rechtsanwältin Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz