Glossar

Unterlassungserklärung

Der Markeninhaber kann sein absolutes Nutzungsrecht geltend machen. Der Verletzer erklärt in der Unterlassungserklärung, die Nutzung der Marke künftig zu unterlassen. Diese Erklärung sollte strafbewehrt sein, um die Durchsetzbarkeit zu erleichtern.

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Uhlandstr. 2
D-80336 München