Glossar

Übertragung

Marken können ganz oder teilweise an Dritte übertragen werden. Wird nur ein Teil der Waren und Dienstleistungen übertragen, muss die Marke geteilt werden. Eine Übertragung sollte im Register eingetragen werden, um die Rechte des Inhabers leichter nachweisen zu können.

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Uhlandstr. 2
D-80336 München