Slogans können ebenfalls markenrechtlich geschützt werden. Sie müssen, wie andere Zeichen, unterscheidungskräftig und nicht beschreibend sein (siehe absolute Schutzhindernisse).
Karin Simon Rechtsanwältin Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Susanne Graeser Rechtsanwältin Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz