Glossar

Slogan

Slogans können ebenfalls markenrechtlich geschützt werden. Sie müssen, wie andere Zeichen, unterscheidungskräftig und nicht beschreibend sein (siehe absolute Schutzhindernisse).

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Uhlandstr. 2
D-80336 München