Glossar

Schwarze Liste

„Schwarz“ steht in der Gesetzgebung für Verbotenes, wie z. B. Schwarzarbeit oder Schwarzfahren. Verschiedene Gesetze enthalten schwarze Listen, die konkrete verbotene Verhaltensweisen aufführen – beispielsweise im UWG oder in der EmpCo-Richtlinie.

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

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