Glossar

Schutzdauer

Zeitraum, für den ein Schutzrecht besteht; bei Marken in der Regel zehn Jahre ab dem Anmeldetag mit Verlängerungsmöglichkeit. Im Markenrecht ist der Begriff vor allem für Anmeldung, Schutzumfang, Benutzung, Recherche und die Durchsetzung von Kennzeichenrechten relevant.

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

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D-80336 München