Die Schutzdauer einer Marke bestimmt, wie lange sie ab Anmeldung geschützt ist. In Deutschland beträgt die Schutzdauer zehn Jahre ab Anmeldetag und kann unbegrenzt oft verlängert werden.
Karin Simon Rechtsanwältin Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Susanne Graeser Rechtsanwältin Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz