Glossar

Rückruf

Verletzt ein Mitbewerber Ihre Marke, können Sie Unterlassung und Schadensersatz verlangen. Der Mitbewerber darf dann die betreffenden Produkte nicht mehr vertreiben, muss Händler und Kunden informieren und die Produkte zurückholen. Die rechtsverletzend gekennzeichneten Produkte müssen vernichtet werden, und der Mitbewerber muss den Rückruf und die Vernichtung nachweisen.

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Uhlandstr. 2
D-80336 München