Glossar

Relative Schutzhindernisse

Relative Schutzhindernisse können die endgültige Eintragung einer angemeldeten Marke verhindern oder zu ihrer Löschung führen. Dazu gehören beispielsweise ältere Markenrechte Dritter. DPMA und EUIPO prüfen relative Schutzhindernisse nicht von Amts wegen, sie müssen von Dritten geltend gemacht werden.

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

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D-80336 München