Relative Schutzhindernisse können die endgültige Eintragung einer angemeldeten Marke verhindern oder zu ihrer Löschung führen. Dazu gehören beispielsweise ältere Markenrechte Dritter. DPMA und EUIPO prüfen relative Schutzhindernisse nicht von Amts wegen, sie müssen von Dritten geltend gemacht werden.