Glossar

Rechtserhaltende Benutzung

Die rechtserhaltende Benutzung einer Marke ist notwendig, um den Schutz einer Marke aufrechtzuerhalten und sie erfolgreich gegen ähnliche, jüngere Marken durchsetzen zu können. Wird eine Marke nicht rechtserhaltend genutzt, wird sie löschungsreif und Dritte können einen Antrag auf Löschung stellen.

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Uhlandstr. 2
D-80336 München