Glossar

Nationale Marke

Eine nationale Marke hat Schutz in einem Land. Das Markenamt des jeweiligen Landes ist verantwortlich für die Prüfung der Eintragbarkeit. Die Vertretung einer nationalen Marke im Ausland erfolgt über Anwälte im jeweiligen Land – wir verfügen hier über ein jahrzehntelang erprobtes und erfahrenes Netzwerk von Spezialisten. Ist der Schutz in mehreren Ländern gewünscht, ist sorgfältig abzuwägen, ob mehrere nationale Marken, eine Internationale Marke oder eine Unionsmarke sinnvoll sind. Hierbei sind nicht nur die Kosten entscheidend.

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Uhlandstr. 2
D-80336 München