Glossar

Nachträgliche Schutzerstreckung

Spätere Ausdehnung einer IR-Marke auf weitere Vertragsstaaten nach der ursprünglichen internationalen Registrierung. Der Begriff ist vor allem für Registerpraxis, internationale Schutzstrategien, Verfahrensfragen oder spezielle Markenformen relevant.

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

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D-80336 München