Wenn Sie bereits eine Internationale Marke haben, können Sie zu jedem Zeitpunkt den geographischen Schutz dieser Marke nachträglich auf weitere Länder erweitern. Sie müssen also keine weitere Internationale Marke anmelden.
Karin Simon Rechtsanwältin Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Susanne Graeser Rechtsanwältin Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz