Glossar

Nachträgliche Schutzerstreckung

Wenn Sie bereits eine Internationale Marke haben, können Sie zu jedem Zeitpunkt den geographischen Schutz dieser Marke nachträglich auf weitere Länder erweitern. Sie müssen also keine weitere Internationale Marke anmelden.

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Uhlandstr. 2
D-80336 München