Glossar

Mehrfachkennzeichnung

Die Mehrfachkennzeichnung bezeichnet die Verwendung mehrerer Marken auf einem Produkt, wobei deutlich erkennbar sein muss, welche Marke für die Herkunft des Produkts verantwortlich ist. Dies ist wichtig, um Verbrauchertäuschung zu vermeiden und die Unterscheidungskraft der einzelnen Marken zu wahren. Die Kennzeichnung darf nicht irreführend sein und muss klarstellen, ob es sich um eine Kooperation oder um unterschiedliche Herstelleranteile handelt.

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

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