Glossar

Madrider Abkommen

Internationales Übereinkommen als Bestandteil des Madrider Systems für die internationale Markenregistrierung. Der Begriff ist für die Einordnung des gewerblichen Rechtsschutzes, angrenzender Rechtsgebiete oder aktueller regulatorischer Entwicklungen wichtig.

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

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D-80336 München