Glossar

Madrider Abkommen

Durch das „Madrider Abkommen zur internationalen Registrierung von Marken“ können seit 1891 internationale Marken als „IR-Marke“ angemeldet werden und damit einen übergreifenden internationalen Markenschutz genießen.

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Uhlandstr. 2
D-80336 München